Die Anwälte standen sich ja schon immer selbst im Weg. So durften wir bislang keine Kreditkarten akzeptieren, weil der damit angeblich verbundene Forderungsankauf möglicherweise das Anwaltsgeheimnis verletzt. Der Bundesgerichtshof hat dem Spuk aber vor einiger Zeit ein Ende bereitet. Einfach, indem er feststellte, dass in Wirklichkeit ein Schuldversprechen vorliegt – somit dürfen auch Anwälte Kreditkarten reinnehmen.
Im jumag beschreibt ein Kollege anschaulich, welch großen Vorteile ihm sein Zahlterminal bringt. Besonders gefällt mir der Hinweis, dass damit das „Bündeln“ der Geldscheine entfällt.
Ja, Geldscheine bündeln, das habe ich auch noch nie gerne gemacht.
(link via Handakte WebLAWg)