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Pressetext:

Explodierende Nebenkosten – Was darf der Vermieter abrechnen? / VHS-Vortrag zu wichtigen Fragen des Mietrechts

VELBERT-NEVIGES. Die Nebenkosten werden bald zur „zweiten Miete“. Der Blick auf die jährliche Abrechnung und die Nachzahlung bedeutet für viele Mieter einen Schock. Etwas Licht in den Nebel um die Nebenkostenabrechnung bringt ein Vortragsabend der Volkshochschule Velbert-Heiligenhaus am Montag, 10. November 2003. Dozent ist Udo Vetter, Rechtsanwalt aus Düsseldorf.

Erläutert wird, welche Nebenkosten überhaupt abgerechnet werden dürfen. Häufig finden sich Positionen in den Abrechnungen, die überhaupt nicht auf den Mieter abgewälzt werden dürfen. Ein großes Problem nach der Mietrechtsreform sind auch die Abrechnungsmaßstäbe. Vermieter dürfen jetzt grundsätzlich nur noch nach Quadratmetern oder Verbrauch abrechnen. Viele Abrechnungen werden aber nach wie vor nach anderen Maßstäben erstellt und sind deshalb unwirksam. Der Vortrag richtet sich deshalb auch an Vermieter, die mit klaren Abrechnungen Streit vermeiden wollen.

Die Veranstaltung in Velbert-Neviges beginnt um 19 Uhr im Raum 16 des David-Peter Hauses, Wilhelmstraße 16.

Natürlich gilt wieder mal, dass sich law blog-Leser den Eintritt sparen. Bitte beim Dozenten vorsprechen :-)