PFÄNDUNG
Kaum hatte eine Mandantin einen neuen Mitarbeiter als Fahrer eingestellt, flatterte ihr auch schon eine Pfändungsverfügung des Finanzamtes ins Haus.
Herr K. schuldet dem Land Nordrhein-Westfalen Abgaben im Gesamtbetrag von 479.486,14 €.
Auf der 2. Seite dann der freundliche Hinweis:
Wird der oben bezeichnete Gesamtbetrag durch Ihre Zahlung vollständig getilgt, ist die Pfändung erledigt.
Liebe Finanzbehörden, damit ist wohl kaum zu rechnen…