PFÄNDUNG

PFÄNDUNG

Kaum hatte eine Mandantin einen neuen Mitarbeiter als Fahrer eingestellt, flatterte ihr auch schon eine Pfändungsverfügung des Finanzamtes ins Haus.

Herr K. schuldet dem Land Nordrhein-Westfalen Abgaben im Gesamtbetrag von 479.486,14 €.

Auf der 2. Seite dann der freundliche Hinweis:

Wird der oben bezeichnete Gesamtbetrag durch Ihre Zahlung vollständig getilgt, ist die Pfändung erledigt.

Liebe Finanzbehörden, damit ist wohl kaum zu rechnen…