Der Rechtsreferendar W. hat sich richtig Mühe gegeben. Eine astreine Bewerbungsmappe hat er uns am 16. September geschickt. Mit Lebenslauf, allen Zeugniskopien, Seminarbescheinigungen und Foto.
Wir haben allerdings keine Stellenanzeige aufgegeben und auch sonst nichts verlauten lassen, so dass ich die Unterlagen auf einen dicken Berg anderer Bewerbungen gelegt habe, mit denen uns jobsuchende Juristen bombardieren.
Vor einer Woche schrieb mir Referendar W. eine mail:
… bitte ich höflich um eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch. Falls Sie kein Interesse haben, senden Sie mir bitte binnen 10 Tagen meine Bewerbungsunterlagen zurück.
Die Fristsetzung in Fettschrift hat mich zu einer Antwort gereizt:
… befürchten Sie zu Recht, dass wir derzeit keine Mitarbeiter suchen. Was die Unterlagen angeht, sehen Sie es mir bitte nach, dass ich nicht 1,44 Euro Porto und die (wesentlich teurere) Arbeitszeit meiner Sekretärin investiere für die Rücksendung von Unterlagen, die ich nie angefordert habe. Andere Bewerber übersenden bei Blindbewerbungen schlauerweise gleich nur Kopien. Oder sie fügen einen frankierten und adressierten Rückumschlag bei. Wenn Sie das auch tun, werde ich Ihre Unterlagen persönlich eintüten und in unsere Tagespost geben.
Herr W., typisch Jurist, kann es gar nicht erwarten und sucht schon Streit, bevor er überhaupt Anwalt geworden ist:
… sehe ich keinen Grund, Ihnen Porto zur Verfügung zu stellen. Wenn ich nunmehr meine Unterlagen nicht zurückerhalte, müssen Sie mit rechtlichen Schritten rechnen.
Also, wer den mal einstellt, der tut mir heute schon leid.