Die Telepolis berichtet unter dem Titel „Der dritte Mann“ über die Strafverfolgung gegen eine mutmaßliche terroristische Vereinigung aus Magdeburg. Bemerkenswert an dem Artikel ist die kaum verhüllte Billigung politisch motivierter Gewalt, u.a. in folgenden Sätzen:
Feindlich verhält sich der Souverän jedoch gegenüber jenen, die in revolutionärer Intention seine Rechtsordnung und damit auch ihn grundsätzlich in Frage stellen. Sie bekommen seine vernichtende Gewalt zu spüren.
Aus dem selben Grund verhält sich die rechtsetzende Gewalt gleichgültig gegenüber dem Postulat der Legalität, unter dem sich eine Gruppierung mit revolutionärem Selbstverständnis womöglich konstituiert. Wer von dieser Gleichgültigkeit absieht, verfällt im Glauben an das bürgerliche Rechtsverständnis dem Irrtum, wonach nur Handlungen, nicht Gesinnungen, kriminalisiert werden.
Ist das jetzt wieder schick?