Die Zeit veröffentlicht einen interessanten Artikel über die Reihenfolge der Plädoyers im Strafprozess: Weil der Staatsanwalt zuerst sprechen darf, beeinflusst er viel stärker das Gericht als der nachfolgende Verteidiger. Das Strafmaß hängt danach entscheidend von dem ab, was der Staatsanwalt fordert. Der Anwalt kann sich noch so sehr anstrengen – in der Regel bewegt er das Gericht nur noch in dem Rahmen, den der Staatsanwalt eröffnet hat.
Das kann ich nur bestätigen. In Berufungsverhandlungen hat zum Beispiel der Verteidiger das erste Wort. Da dreht sich der Effekt eindeutig um.
Dass die Reihenfolge geändert wird, darf allerdings stark bezweifelt werden. Für den Verteidiger stellt sich nämlich ein enormes Problem: Wenn er seinen Mandanten nicht für unschuldig hält, müsste er ja ein Strafmaß für seinen Mandanten nennen. Es ist sicher keine angenehme Situation, wenn dann der Staatsanwalt erklärt, er habe eigentlich an eine niedrigere Strafe gedacht…
(danke an HandakteWebLAWg für den link)