WORTRÄTSEL
Zwei Jugendliche trugen Sweatshirts mit der Aufschrift „CONSDAPLE“. Das brachte sie vor Gericht – wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In allen Instanzen wurden die Angeklagten freigesprochen. Ein flüchtiger Betrachter erkenne die Buchstabenfolge NSDAP nicht ohne weiteres, so das OLG Hamm laut beck-aktuell.
Der mutmaßliche Trick könnte ab sofort nicht mehr funktionieren. Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass nach entsprechenden Medienberichten das Kunstwort so ins Blickfeld rücken kann, dass es dann als strafbare Werbung für verfassungswidrige Organisationen anzusehen ist.
Diese Rechtsprechung ist natürlich nicht ganz ohne Risiko – wenn man an die teilweise kruden Kunstworte auf T-Shirts, Jacken und Käppis denkt.