Wer früher als Versicherungsbetrüger erwischt wurde, kann bei späteren Schadensfällen leer ausgehen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Ein Versicherter hatte behauptet, sein Motorrad sei gestohlen worden. Grundsätzlich reicht eine plausible Schilderung des Falls für den Anspruch auf Geld von der Versicherung aus. So sahen es die Richter auch in diesem Fall. Allerdings war der Bestohlene schon einige Jahre zuvor mit einer gefälschten Quittung als Versicherungsbetrüger aufgeflogen. Deshalb sei seine Glaubwürdigkeit erschüttert. Er müsse sich deswegen Zweifel gefallen lassen und vollständig nachweisen, bestohlen worden zu sein. (Quelle: Anwalt-Suchservice)
Ich frage mich nur, wieso die Versicherungen dann nicht in ihren Anträgen fragen, ob der Kunde schon mal wegen Versicherungsbetrug verurteilt worden ist. Dann würde er wahrscheinlich gar keine Police abschließen. Aber auch keine Prämien zahlen. Ach, das ist ja die Antwort.