Seit Jahrzehnten ist es üblich, Immobilien über Lebensversicherungen zu finanzieren. Nachdem die Renditen der Versicherungen ins Wackeln geraten sind, bleiben immer mehr Auszahlungssummen hinter den Erwartungen zurück. Und diese Fälle werden sich in Zukunft häufen. Die Folge: Der Immobilienkäufer muss den Kaufpreis nachschießen, soweit ihn die Versicherung nicht deckt. So hätte es jedenfalls gerne die Bank.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe schiebt dem aber einen Riegel vor. Stehe im Vetrag „Tilgung erfolgt durch eine Lebensversicherung“, könne die Bank auch nur die Versicherungssumme verlangen. Wenn der Kunde das Risiko der Unterdeckung tragen solle, müsse das besonders vereinbart werden.
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