„SEHR SCHNELL“

„SEHR SCHNELL“

Christoph Keese schreibt in Spiegel online über den Fall des Deutsch-Bank-Chefs Ackermann:

Staatsanwälte und Richter sollten daraus nicht folgern, dass Vorständen kein Prozess gemacht werden kann. Aber sie schulden ihnen extreme Sorgfalt vor Anklageerhebung und dann ein sehr schnelles Verfahren. Zumindest Letzteres ist im Fall Ackermann unbefriedigend. Wann der Prozess beginnt, ist so unklar wie seine Dauer. Die Spekulationen schwanken zwischen einigen Monaten und einigen Jahren. Genau an diesem Punkt ist das Nicht-Ansehen der Person gefährlich. Das Gericht würde nichts von seiner Unabhängigkeit verlieren, wenn es zügig beginnt und schnell zum Urteil kommt. Nur so kann es unnötigen Schaden von Ackermann abwenden.

Seit wann denken unsere Strafgerichte denn daran, durch zügige Prozesse und schnelle Urteile Schaden von Angeklagten abzuwenden?

Wie viele tausend andere gehen Tag für Tag durch das Fegefeuer eines schwebenden Verfahrens?

Es wäre ja wunderbar, wenn der Prozess Ackermann die einzige Sache wäre, die nicht ratzfatz erledigt wird. An Amtsgerichten dauert es mitunter 3 Monate, bis ein einziger Brief eines Richters überhaupt die Poststelle verlässt. Auf Verhandlungen warten Angeklagte mitunter 1 Jahr und länger. An vielen Landgerichten sieht es nicht wesentlich besser aus.

Was ist im Übrigen mit der Unzahl Menschen, die in Untersuchungshaft sitzen? Bei vielen wird die höchstzulässige Haftdauer von einem halben Jahr fast schon routinemäßig verlängert – mitunter bloß wegen „Überlastung des Gerichtes“. Im Sommer hat mir ein Jugendrichter einen Haftverlängerungsbeschluss für einen 17-jährigen geschickt, in dem er die Verzögerung mit der „beginnenden Ferienzeit“ begründet. Sein einziger Trost: „Ich mache den Termin dann gleich in der ersten Woche nach meinem Jahresurlaub.“

So lange Leute in Untersuchungshaft schmoren und beim Warten auf den Prozess ihren Beruf und ihre Familie den Bach runtergehen sehen, schuldet der Staat Herrn Ackermann beim besten Willen kein „sehr schnelles Verfahren“. Insoweit ist es nur gerecht, wenn er sich genauso hinten anstellen muss, wie alle anderen Beschuldigten auch.