4 Jahre und 9 Monate Gefängnis. Das hatte der Vorsitzende einer Strafkammer dem Verteidiger telefonisch zugesagt – falls dessen Mandant gesteht. Vor der Verhandlung fragte der Anwalt noch, ob „alles beim Alten“ bleibt. Der Angeklagte gab die Sache zu – und kassierte 8 Jahre Gefängnis.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil bestätigt, so beck-aktuell. Ein Angeklagter könne sich nur auf Zusagen des Gerichts berufen, wenn diese öffentlich erörtert und vor allem im Protokoll festgehalten seien.
An sich bringt die Entscheidung nichts wesentlich Neues. Absprachen im Strafprozess bleiben nach wie vor erlaubt. Sie müssen aber unter Mitwirkung aller Prozessbeteiligten zu Stande kommen und hinreichend „transparent“ sein. Dagegen ist nichts einzuwenden. Aber eine unbedingte Protokollierungspflicht? Nicht nur an Amtsgerichten wird die Gefahr bestehen, dass Richter die Klappe zumachen, nach dem Motto: Meinen sie etwa, dass mein Wort nichts wert ist?
Soll er sich beim Bundesgerichtshof bedanken.