NICHTS WERT

4 Jahre und 9 Monate Gefängnis. Das hatte der Vorsitzende einer Strafkammer dem Verteidiger telefonisch zugesagt – falls dessen Mandant gesteht. Vor der Verhandlung fragte der Anwalt noch, ob „alles beim Alten“ bleibt. Der Angeklagte gab die Sache zu – und kassierte 8 Jahre Gefängnis.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil bestätigt, so beck-aktuell. Ein Angeklagter könne sich nur auf Zusagen des Gerichts berufen, wenn diese öffentlich erörtert und vor allem im Protokoll festgehalten seien.

An sich bringt die Entscheidung nichts wesentlich Neues. Absprachen im Strafprozess bleiben nach wie vor erlaubt. Sie müssen aber unter Mitwirkung aller Prozessbeteiligten zu Stande kommen und hinreichend „transparent“ sein. Dagegen ist nichts einzuwenden. Aber eine unbedingte Protokollierungspflicht? Nicht nur an Amtsgerichten wird die Gefahr bestehen, dass Richter die Klappe zumachen, nach dem Motto: Meinen sie etwa, dass mein Wort nichts wert ist?

Soll er sich beim Bundesgerichtshof bedanken.

GESCHICHTEN AUS DER MÄNNERWELT

GESCHICHTEN AUS DER MÄNNERWELT

Meine Kollegin hatte einen Termin am Amtsgericht. Sie war so freundlich, eine dicke Strafakte für mich mitzunehmen. Auf der Wachtmeisterei des Amtsgerichts, wo die Pakete eingeliefert werden, führte sie dann folgenden Dialog mit einem der 5 oder 6 Herren, die sich um den riesigen Posttisch verteilen:

Wachtmeister: Das können sie hier nicht abgeben, da müssen sie zur Poststelle des Landgerichts.

Kollegin: Mist, in 2 Minuten beginnt meine Verhandlung.

Wachtmeister: Und die Akte ist doch auch zu schwer für sie. Lassen sie das Ding mal hier. Ich habe immer ein offenes Herz für nette Frauen.

Kollegin: Besser als eine offene Hose.

Grölendes, minutenlanges Lachen. Behauptet zumindest meine Kollegin.

ABSURDISTAN

Der koreanische US-Einwanderer Sang Yeul Lee konnte kein Englisch. Die Warnschilder „Vorsicht, Strom!“ sagten ihm nichts.
Er pinkelte in Chicago auf die Gleise – Stromtod. Seine Witwe klagte gegen die Eisenbahngesellschaft: 1,5 Mio Dollar Schmerzensgeld.

Falls jemand noch heute noch keinen Grund zum Lachen hatte: 19 weitere verrückte Urteile stehen im Express.

IMMUN

Ein Mandant kriegt eine Vorladung von der Polizei. Der Termin ist schon in 2 Tagen. Ich melde mich per Fax und füge die Vollmacht bei. In dem Schreiben teile ich mit, dass mein Mandant sich derzeit nicht zur Sache äußern will. Dementsprechend wird er den Termin nicht wahrnehmen. Das ist grundsätzlich kein Problem, denn niemand ist verpflichtet, auf eine Vorladung der Polizei zu reagieren.

Der Polizist ruft trotzdem am Tag der geplanten Vernehmung bei meinem Mandanten an und moppert diesen an, warum er „unentschuldigt“ fehlt. Auf den Hinweis, dass ich mich schon lange als Anwalt gemeldet habe, antwortet der Beamte:

Ich habe hier nur ein Fax. Das interessiert mich nicht, Faxe sind unwirksam.

Klingt schlau, ist aber komplett daneben. Selbst Richtern und Staatsanwälten ist mitunter nicht bekannt, dass die Strafprozessordnung nirgends eine besondere Form für die Vollmacht vorschreibt. Vielmehr spricht sogar eine Vermutung dafür, dass der Anwalt, der sich als Verteidiger meldet, auch tatsächlich einen Auftrag hat. Nur wenn hieran Zweifel bestehen, darf die Vorlage einer Vollmacht verlangt werden (Meyer-Goßner, StPO, vor § 137 Randnummer 9). Da Anwälte meistens ihre Dienste nicht aufdrängen, dürfte dieser Fall extrem selten sein.

Wenn für die Vollmacht oder die Mitteilung, dass ich einen Beschuldigten vertrete, keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, kann ein Fax nicht einfach ignoriert werden. Schon gar nicht mehr, seitdem im Bürgerlichen Gesetzbuch Faxübermittlung ausdrücklich für die meisten Rechtsgeschäfte anerkannt ist.

Da gewissen Leute gegen sachliche Argumente ohnehin immun sind, habe ich aber keine Diskussion angefangen. Sondern die Vollmacht mit der Post geschickt.