Nicht jeder Mieter oder Miteigentümer darf nach Belieben Duftkerzen im Treppenhaus abbrennen. Oder Parfümöl versprühen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte einem Wohnungseigentümer, seine Nachbarn einzuduften. Begründung des Gerichts: Vom gemeinschaftlichen Eigentum darf man nur so weit Gebrauch machen, wie es die anderen nicht stört.
Was mir zu denken gibt: Die beiden Vorinstanzen hatten nichts gegen die Geruchsattacke einzuwenden.
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