EVÜ

EVÜ

Es ging zwar „nur“ um Euro 50,62. Aber eine gewonnene Dialerklage – vor allem gegen die Firma T. aus Elmshorn – freut mich immer. Das Risiko ist immer groß, weil internetunkundige Amtsrichter häufig ziemlich ratlos vor der Problematik stehen. In dem heute reingeflatterten Urteil vom 15. August 2003 hat das Amtsgericht Velbert die Sache gleich ganz am Anfang totgemacht:

Die Klage wird abgewiesen.

Soweit die Klägerin ein mit „EVÜ“ bezeichnetes Blatt Papier vorlegt, ist dieses nicht geeignet, eine Inanspruchnahme von Leistungen durch die Beklagten zu beweisen. Es handelt sich bereits nicht um eine Urkunde. Denn eine Unterschrift enthält das Blatt nicht. Der auf ihm befindliche Text lässt sich mit jedem besseren Computer selbst herstellen. …

Unter diesen Umständen wäre es angesichts des Umstandes, dass die Beklagten jedenfalls spätestens mit Schreiben vom 19. Mai 2002 die Forderung beanstandet hatten, Aufgabe der Zedentin gewesen, durch Offenlegung der vollständigen Zielrufnummer – also ungekürzt um die letzten 3 Ziffern – zunächst einmal substantiiert darzulegen, mit wem die Beklagten telekommuniziert haben sollen. Erst sodann wäre es Aufgabe der Beklagten gewesen, dies durch konkrete Angaben zu erschüttern.

(Aktenzeichen 17 C 183/03)

AUF REZEPT

Seit heute dürfen niederländische Apotheker – als erste in Europa – Cannabis in kleinen Mengen verkaufen. In Packungen zu jeweils fünf Gramm wird der Stoff für 44 Euro oder 50 Euro je Dosis angeboten, teilte das Gesundheitsministerium in Den Haag mit.

Aber nur für medizinische Zwecke, meldet Focus.

BEWEGUNG

Endlich kommt mal Bewegung in unser verkrustetes Strafsystem. Die Bundesjustizministern möchte als Alternative zur Strafe die gemeinnützige Arbeit einführen. Bei Freiheitsstrafen von bis zu 6 Monaten würde es künftig heißen: malochen statt sitzen. Außerdem wäre das leidige Problem der Leute gelöst, die ins Gefängnis müssen, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen können. Die sind nämlich zu einem Gutteil an der Überbelegung der Haftanstalten verantwortlich.

Bin allerdings gespannt, wie viele Betroffene auch „arbeitswillig“ sind.

(Quelle: beck-aktuell)

NOCH MEHR BÜROKRATIE

NOCH MEHR BÜROKRATIE

Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.“
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)

Mehr schräge Beamtensätze in Bild online.

LEERE

Bei der Diskussion um die Frage, wie künftig gerichtliche Übersetzer bezahlt werden sollen, finden sich wirklich tiefschürfende Überlegungen. Beispiel:

Maßeinheit für die Vergütung soll die im Bereich des Übersetzerwesens allgemein eingeführte Standardzeile sein, die sich aus 55 Anschlägen einschließlich der Leerzeichen zusammensetzt. Zwar vertritt die ganz herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Kommentarliteratur die Meinung, Leerzeichen seien keine Schriftzeichen im Sinne des § 17 Abs. 4 ZuSEG, weil sie nicht der Kommunikation dienten und damit auch keine Übersetzungsleistung erforderten. Wegen der weitverbreiteten Akzeptanz der Standardzeile erscheint es jedoch angebracht, diesen Umrechnungsmaßstab aufzugreifen.

Bei solchen Auswüchsen des deutschen Bürokratismus fühle ich nur noch eins – tiefe, gähnende Leere…

(Quelle des Zitats: Transblawg)

NICHT, NIEMALS, NIE

NICHT, NIEMALS, NIE

Aus einer Ladung des Landgerichts, eingegangen am 11. August 2003:

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass eine Verlegung des Termins am 25. November 2003 unter keinen Umständen in Betracht kommt. Das Gericht bemüht sich seit April darum, die Sache zu verhandeln. Aus verschiedenen Gründen musste der Termin nunmehr achtmal verlegt werden. Sollte einer der Prozessbevollmächtigten erneut verhindert sein, wird nichts anderes übrig bleiben, als einen anderen Rechtsanwalt in Untervollmacht zu beauftragen.

Aus einem Schreiben des gleichen Gerichts, eingegangen am 30. August 2003:

Der Termin vom 25. November 2003 ist wegen Urlaubs des Berichterstatters aufgehoben worden. Sie brauchen an diesem Tag nicht zu erscheinen. Neuer Termin ergeht von Amts wegen.