KINOSPASS

In Düsseldorfer Kinos werden laut Express jetzt die Taschen auf Videokameras kontrolliert. Aus Angst, jemand könnte den Streifen abfilmen und „ins Internet stellen“.

Sich für teuer Geld auch noch von öligen, semiwichtigen Möchtegernbodyguards filzen lassen? Meine ohnehin geringe Lust, mal wieder ins Kino zu gehen, schwindet gegen Null.

SCHÜSSEL

SCHÜSSEL

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Aufstellung einer Satelliten-Schüssel durch den Mieter auf dem Balkon der zugehörigen Wohnung zulässig ist, sofern die Schüssel auf einem Ständer und nicht am Mauerwerk befestigt wird. Hierin sei weder eine optische Beeinträchtigung des Anwesens noch ein Eingriff in die Eigentumsrechte des Vermieters gegeben (Anwalt-Suchservice, gefunden bei Vertretbar.de).

ANONYM

Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch Beschluss vom 15.09.2003 festgestellt, dass es für die vom Bundeskriminalamt (BKA) begehrte Aufzeichnung von Telekommunikationsdaten im Rahmen des Anonymitätsdienstes «AN.ON – Anonymität Online» im Internet keine Rechtsgrundlage gibt (Az.: 5/6 Qs 47/03).

Näheres bei beck-aktuell.

SÜCHTIG

SÜCHTIG

Ich habe mit einen Fall zu tun, in dem eine heroinabhängige Mutter es nach einigen Jahren geschafft hat, clean zu werden. Dann wurde sie schwanger. Ab dem 4. Monat hat sie dann wieder Heroin konsumiert. Jetzt kriegt das Baby, das gerade mal 2000 Gramm wog, Methadontropfen. Seine erste Lebenserfahrung ist schleichender Entzug.

EFFIZIENT

Bevor ich mich für den Rest des Tages nach Kassel verabschiede, möchte ich die dortige Justiz loben.

Mein Mandant wurde am Sonntag, 7. September 2003 verhaftet. Verdacht auf Kreditkartenbetrug. Ich habe mich gleich am Montag gemeldet und Haftprüfung beantragt. Nur 30 Minuten später hat mir der Ermittlungsrichter eine Kopie des Haftbefehls, des Vorführprotokolls und eine Ladung für den heutigen Termin gefaxt.

Mit dem Staatsanwalt, der mich sogar zurückgerufen hat, habe ich dann ein freundliches Gespräch geführt. Hierauf wurde Anklage im beschleunigten Verfahren erhoben. Mit der Folge, dass ich mich Anfang dieser Woche mit dem Richter verständigen konnte, statt der heutigen Haftprüfung direkt eine Hauptverhandlung abzuhalten.

Mein Mandant wird – die Beweislage lässt nichts anderes zu – gestehen. Der Richter gibt ihm eine angemessene Bewährungsstrafe, über die wir uns im Grundsatz schon verständigt haben.

Ich kann den Mandanten gleich mit nach Hause nehmen. Und nach 10 Tagen ist das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen.

Das ist effiziente Justiz. Wäre schön, so was auch mal bei uns in Nordrhein-Westfalen zu erleben.

10 MINUTEN NOCH

10 MINUTEN NOCH

Ich belausche ein Gespräch auf dem Gerichtsflur.

Mandant: Ich habe mit der Sache nichts zu tun. Das ist eine Verwechslung.

Anwältin: Ja, aber wenn sie es zugeben, wird es halb so schlimm. Sie haben doch gehört, was die Richterin sagt.

Mandant: Ich war es aber nicht. Ich kann keine Sache zugeben, für die ich nicht verantwortlich bin.

Anwältin: Können sie schon. Sollten sie auch. Weil es dann vorbei ist. Ist doch besser, man kriegt ein paar Monate auf Bewährung. Sonst kommt die Richterin noch auf die Idee und sperrt sie für ein halbes Jahr weg.

Mandant: Aber ich war es nicht.

Anwältin: Darauf kommt es gar nicht an. Wenn sie einmal angeklagt sind, glaubt ihnen diese Richterin sowieso nichts mehr. Das ist halt so. Die sagt sich, wenn es einer bis zu mir schafft, dann hat er Dreck am Stecken.

Mandant: Also gebe ich es zu?

Anwältin: Kommen sie, dann ist in 10 Minuten alles vorbei.

Beide gehen zurück in den Saal, wo kurz darauf „Recht“ gesprochen wird.

QUOTE FÜR BILLIGFLIEGER

QUOTE FÜR BILLIGFLIEGER

Bei Billigflugofferten müssen Fluglinien mindestens zehn Prozent der verfügbaren Plätze im Flugzeug zum niedrigen Preis anbieten oder alternativ die genaue Anzahl der zur Verfügung stehenden Billigtickets angeben, hat das Landgericht Hannover entschieden.

Damit dürfte die Jagd nach Ticketschnäppchen etwas transparenter werden. Ich frage mich nur, wieso bei Billigangeboten nicht grundsätzlich das Kontingent angegeben werden muss.

(tagesschau.de via m.e.p.HISTO-blog)

FRISTEN

Wer Fristen in letzter Sekunde wahren will, lebt gefährlich. Ein Anwalt faxte laut beck-aktuell um 23.58 Uhr seine Berufung ans Gericht. Doch das Gerichtsfax druckte die Eingangszeit mit 00.04 Uhr aus.

Damit wäre die Berufung zu spät gewesen, hätte der Anwalt nicht auf seinen Einzelverbindungsnachweis der Telekom verweisen können. Der Bundesgerichtshof gab ihm Recht mit der Begründung, dass die Telekom die Zeit besser im Griff hat als eine Justizbehörde.

SCHNÜFFLER 2

SCHNÜFFLER 2

Ein Hoax scheint die GEZ für Überheberrechte nicht gewesen zu sein. Jedenfalls haben die „Ermittler“ auf mein Schreiben die Denunziationsecke nicht nur vom Netz genommen.

Nein, sie investieren sogar Geld in eigene Anwälte:

Auszug aus dem Fax der Dormagener Kollegen:

Zudem weisen wir darauf hin, dass eine Datensammlung und Datenspeicherung nicht vorgenommen wird. Sollte auf der Homepage der Eindruck entstanden sein, so stellen wir dies hiermit für unsere Mandatschaft klar.

SCHULDEN

Die Staatsverschuldung in Deutschland liegt nach Angaben des Bund der Steuerzahler (BDSt) bei mehr als 1,3 Billionen €. Zitat aus einer Pressemitteilung des BDSt:

Würde die öffentliche Hand ab sofort keine neuen Schulden aufnehmen und monatlich 1 Milliarde Schulden abbauen, würde es über 100 Jahre dauern, bis sämtliche Schulden getilgt sind. Der Staat muss in diesem Jahr fast 70 Milliarden Euro allein für Zinsen ausgeben. Das Aufkommen aus der Lohnsteuer beträgt gut 136 Milliarden Euro. Das bedeutet: Mehr als die Hälfte der Lohnsteuer geht mittlerweile direkt für Zinszahlungen drauf.

(via Vertretbar.de)

FESSELND

Gestern mit einem Richter gestritten, ob es erforderlich ist, dass ein 16-jähriger Angeklagter im Gerichtssaal mit Handschellen gefesselt ist. Die Wachtmeister beriefen sich auf einen Laufzettel der Haftanstalt, wonach Fluchtgefahr bestehen soll. Auf die Beanstandung hin mopperte der Richter erst einmal los:

Wenn das Gefängnis so etwas anordnet, haben die schon ihre Gründe. Die sind ja nicht doof. Da muss ein dickes Ding vorgefallen sein. Die Anordnung ist auch immer sorgfältig begründet.

Ich habe darum gebeten, dass die Begründung verlesen wird. Die Wachtmeister kramten in ihren Unterlagen. Auf dem Laufzttel stand aber nur „Gefesselt halten“. Ohne Begründung.

Der Herr Vorsitzende verzog sich grummelnd in sein Zimmer. Er wollte telefonieren. Nach ein paar Minuten kam er wieder und verkündete lapidar:

Die Handschellen können abgenommen werden.

Soviel zur stets sorgfältigen Begründung. Scheint eher, als seien Druckfehler nicht ausgeschlossen.

SELBST SCHULD

Wer einen Gebrauchtwagen beim Händler kauft, muss sich selbst informieren, ob die vorgeschriebenen Wartungsintervalle in der Vergangenheit eingehalten wurden, so das Amtsgericht Hagen. Eine mangelhafte Wartung sei dem Serviceheft leicht zu entnehmen. Den Händler treffe daher keine gesonderte Hinweispflicht.

Laut beck-aktuell war im entschiedenen Fall das Auto des Klägers elf Monate (!) nach dem Kauf mit einem defekten Zahnriemen liegengeblieben. Der Käufer verlangte von seinem Gebrauchtwagenhändler die Abschleppkosten ersetzt, weil die Wartungsintervalle an seinem Wagen in der Vergangenheit nicht eingehalten worden seien.

Wenn das Serviceheft wirklich vollständig war, geht das Urteil in Ordnung. Schließlich kann man einem Verkäufer ja nicht die Verantwortung für alle Eventualitäten aufbürden.