Aus der Netzeitung:
Arbeitnehmer in den Niederlanden dürfen pornografisches Material aus Websites auf ihren Bürocomputer herunterladen, ohne um ihren Arbeitsplatz bangen zu müssen. Das berichtet das niederländischen Magazin «People Planet Profit». Nur wenn eine Firma einen eindeutigen Verhaltenskodex aufgestellt habe, könnten Arbeitnehmer aus diesen Gründen entlassen werden.
Der britische IT-Nachrichtendienst «The Register» berichtete in diesem Zusammenhang von einem Entwurf der Europäischen Union, der Kündigungen wegen pornografischen Materials am Arbeitsplatz verhindern soll.
Die Internet-Kündigung läuft auch bei uns mittlerweile dem bisher so beliebten Notstopfen Spesenbetrug den Rang ab. Aber auch in Deutschland machen die Arbeitsgerichte längst nicht mehr alles mit. Auch hier zeichnet sich deutlich die Tendenz ab, das Internet als stinknormales Arbeitsmittel und Kommunikationsmedium zu verstehen. Ebenso wie beim Telefon wird die moderate private Nutzung deshalb keinen Kündigungsgrund mehr hergeben, zumindest nicht ohne Abmahnung.
Wenn es keine klaren Regeln gibt, geht das Risiko zu Lasten des Arbeitgebers. Das gilt mittlerweile sicher uneingeschränkt für Abfragen privater e-mail-accounts und Besuche auf seriösen Infoseiten etc. Chats und Pornoseiten lösen aber mitunter allergische Reaktionen bei Richtern aus.
Wer als Arbeitnehmer bei so was „ertappt“ wird, kann ohnehin nur einen Fehler begehen: die Sache zugeben. Schließlich gibt es tausend Möglichkeiten, wie fragwürdige Dateien auf den eigenen Rechner gekommen sein können. Vor allem, wenn die Passwörter allgemein bekannt sind – wie in den meisten Firmen.