AMTLICHE IRREFÜHRUNG
Belehrungen auf Bußgeldbescheiden können mit irreführenden Hinweisen enden, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). So schreibt beispielsweise das Thüringer Polizeiverwaltungsamt unter den „Allgemeinen Hinweisen“ auf den Bußgeldbescheiden: „Die Punktebewertung ist nicht Gegenstand des Bescheides und deshalb nicht durch Einspruch anfechtbar.“ Nach Ansicht der Verkehrsrechtler werde damit fälschlich der Eindruck erweckt, gegen die Punkte könne man sich nicht mehr wehren, sondern nur noch gegen das Bußgeld.
„Das ist natürlich völliger Unsinn!“ so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Gegen die Verhängung von Punkten könne man sich wehren, wenn man den Bußgeldbescheid insgesamt anficht, also Einspruch einlegt. Dies sei vor allem bedeutsam, da bei Bußgeldern ab 40,00 € automatisch Punkte vergeben werden. „Daran sieht man, dass man nicht alles glauben darf, was Behörden schreiben,“ so Gebhardt weiter. Im Übrigen könne man sich erfolgreich gegen Bußgeldbescheide wehren. So gäbe es zahlreiche Fehlerquellen bei den Messverfahren, wie falsche Geschwindigkeitsmessungen, falsche Abstandskontrollen oder auch falsch festgestellte Rotlichtverstöße.
(Pressemitteilung, danke an Sascha Kremer für den Hinweis)