SCHÜSSEL
Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Aufstellung einer Satelliten-Schüssel durch den Mieter auf dem Balkon der zugehörigen Wohnung zulässig ist, sofern die Schüssel auf einem Ständer und nicht am Mauerwerk befestigt wird. Hierin sei weder eine optische Beeinträchtigung des Anwesens noch ein Eingriff in die Eigentumsrechte des Vermieters gegeben (Anwalt-Suchservice, gefunden bei Vertretbar.de).