ANONYM

Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch Beschluss vom 15.09.2003 festgestellt, dass es für die vom Bundeskriminalamt (BKA) begehrte Aufzeichnung von Telekommunikationsdaten im Rahmen des Anonymitätsdienstes «AN.ON – Anonymität Online» im Internet keine Rechtsgrundlage gibt (Az.: 5/6 Qs 47/03).

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