MILIEU

Normalerweise regelt man so was mit dem Baseballschläger. Dachte man zumindest bisher, wenn es ums Rotlichtmilieu ging. Dass „Bar“besitzer jetzt sogar wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen erheben, deutet entweder auf verbesserte Sitten – oder nackte Verzweiflung wegen flauen Geschäfts:

Der Betreiber einer Bar in Ostwestfalen, in der Prostituierten und ihren Kunden sexuelle Kontakte ermöglicht werden, hatte ein Anzeigenblatt verklagt, weil dieses in seinem Anzeigenteil Kleinanzeigen veröffentlicht, in denen sexuelle Kontakte angeboten werden. Der Barbesitzer sah sich hierdurch wettbewerbsrechtlich eingeschränkt und hat von der Zeitung Unterlassung der Veröffentlichung dieser Anzeigen verlangt. beck-aktuell

Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm war allerdings nicht bereit, sich in der Sache mit der Klage zu beschäftigen. Es entschied vielmehr, dass der Barbesitzer nur Räume für Sex vermietet. Als bloßer Zimmervermieter stehe er gar nicht einem Konkurrenzverhältnis zum Anzeigenblatt, das Werbung für direkte sexuelle Dienstleistungen ermöglicht.

Haha, nix Lude, nur eine bessere Concierge. Mit so was kann man im Milieu glatt seinen Ruf versauen…