Sehr geehrte Frau P.,
unser Mandant hat mit Ihnen die gemeinsame Tochter S., geboren am 15. Februar 2003.
Herr N. möchte nach besten Kräften seinen Pflichten als Vater nachkommen und für seine Tochter da sein. Wir schlagen vor, dass Sie das Sorgerecht mit unserem Mandanten gemeinsam ausüben. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Sorge in täglichen Angelegenheiten würde natürlich bei Ihnen verbleiben.
Es kommt unserem Mandanten nicht darauf an, Ihre Rolle als Mutter in Frage zu stellen. Andererseits hat auch er als Vater Rechte und Pflichten, denen er sich stellen will. Es kann auch für ein Kind nicht gut sein, wenn ihm der Kontakt zum Vater vorenthalten wird, so wie dies derzeit geschieht.
Wir bitten Sie, auf der beigefügten Kopie dieses Schreibens Ihr Einverständnis mit dem gemeinsamen Sorgerecht zu erklären. Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, werden wir unserem Mandanten raten, sein Sorgerecht bzw. zumindest sein Umgangsrecht vor dem Familiengericht durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt