MAKLER & CO.

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Interessant für alle Wohnungssuchenden:

Das Kassieren von Gebühren vor einer Wohnungsvermittlung ist nach einem Urteil des Amtsgericht Mitte von Berlin verboten. Es verurteilte die Wohnungsvermittlungsfirma «Home Info» dazu, einem Wohnungssuchenden 185 Euro eine so genannten Abonnementsgebühr zurückzuzahlen. Einzelheiten

Sowohl Makler als auch (vermeintlich) alternative Vermittlungszentralen nehmen immer wieder Buchungs-, Reservierungs-, Bearbeitungs- und Mitgliedsgebühren. Das ist alles nur Wortgeklingel. Für die Vermittlung von Wohnraum dürfen nur dann Kosten anfallen, wenn tatsächlich ein Vertrag geschlossen wird.

Wichtig: Die zu Unrecht gezahlten Gebühren können zurückgefordert werden.