TITEL

Wer schon mal einen Prozess verloren hat, kennt die Situation. Mit dem Urteil hat die Gegenseite einen vollstreckbaren Titel. Wenn jetzt nicht gezahlt wird, kommen der Gerichtsvollzieher, Lohn- und Kontopfändung. Die meisten überweisen das Geld und freuen sich – endlich ist Ruhe.

Eine Stolperfall gibt es allerdings. Der Gegner ist nach wie vor im Besitz des vollstreckbaren Titels. Den kann er in seine Schublade legen und Jahre abwarten. Häufig sind es aber auch Erben, die dann nach 7, 10, 15 oder sogar 20 Jahren auf das Papier stoßen und sich fragen, ob das Geld denn jemals gezahlt worden ist.

Wer in dieser Situation die Zahlung nicht (mehr) nachweisen kann, hat schlechte Karten. Denn das Urteil oder der Vollstreckungsgbescheid verbriefen den Zahlungsanspruch auf praktisch unbegrenzte Dauer. Wer dann keine Quittung vorweisen kann, zahlt doppelt.

Es ist deshalb superwichtig, sich nach einer Zahlung den Originaltitel aushändigen zu lassen. Am besten mit einem Vermerk des Gegners auf dem Titel, dass dieser bezahlt worden ist. Nur so lassen sich böse Überraschungen vermeiden.

Wenn der Gegner sich nicht rührt, kann man den Spieß sogar umdrehen und auf Herausgabe des Titels klagen.