E-R-M-I-T-T-L-U-N-G-SVERFAHREN

Chronologie eines „Ermittlungs“verfahrens wegen schweren Ladendiebstahls:

18.10.02: Die Polizei in R. fertigt eine Strafanzeige.

22.10.02: Das Polizeipräsidium in W. schickt die Akte an das Polizeipräsdium in D mit der Bitte, die Beschuldigte zu vernehmen.

04.11.02: Das Polizeipräsidium in D. verschickt eine Einladung zur Vernehmung für den 24.11.02.

18.11.02: Die Beschuldigte teilt der Polizei telefonisch mit, dass sie sich anwaltlich vertreten lässt.

19.11.02: Die Polizei in D. schickt die Akte an die Polizei in W. zurück.

24.11.02: Ich melde mich schriftlich als Verteidiger und beantrage Akteneinsicht.

20.08.03: Die Staatsanwaltschaft in W. bemerkt, dass sie sachlich nicht zuständig ist. Sie schickt die Akte an die Staatsanwaltschaft in D.

02.09.03: Die Staatsanwaltschaft in D. gewährt mir Akteneinsicht.

Viel passiert in den letzten 11 Monaten, oder?