Chronologie eines „Ermittlungs“verfahrens wegen schweren Ladendiebstahls:
18.10.02: Die Polizei in R. fertigt eine Strafanzeige.
22.10.02: Das Polizeipräsidium in W. schickt die Akte an das Polizeipräsdium in D mit der Bitte, die Beschuldigte zu vernehmen.
04.11.02: Das Polizeipräsidium in D. verschickt eine Einladung zur Vernehmung für den 24.11.02.
18.11.02: Die Beschuldigte teilt der Polizei telefonisch mit, dass sie sich anwaltlich vertreten lässt.
19.11.02: Die Polizei in D. schickt die Akte an die Polizei in W. zurück.
24.11.02: Ich melde mich schriftlich als Verteidiger und beantrage Akteneinsicht.
20.08.03: Die Staatsanwaltschaft in W. bemerkt, dass sie sachlich nicht zuständig ist. Sie schickt die Akte an die Staatsanwaltschaft in D.
02.09.03: Die Staatsanwaltschaft in D. gewährt mir Akteneinsicht.
Viel passiert in den letzten 11 Monaten, oder?