MORGENSTUND…
In einem Ermittlungsverfahren hatte ich angeboten, dass sich mein Mandant bei der Polizei vernehmen lässt. Aber nur, wenn ich dabei bin. Die Ladung der Polizei kam prompt:
15. September 2003, 7.00 Uhr.
Da ich 70 Kilometer Anfahrt habe, bat ich den Beamten um einen etwas späteren Termin. Der Polizist zeigte sich sehr kulant:
7.30 Uhr könnte ich machen.
Ich schlug vor, einen anderen Tag zu wählen.
Einen anderen Tag können sie haben. Wollen sie 7.00 Uhr? Oder eine halbe Stunde später?
Auf meine Bitte, a) eine christliche Zeit zu wählen und b) auf meinen Anfahrtsweg Rücksicht zu nehmen, erntete ich nur einen grimmigen Kommentar:
Für Vernehmungen mit Anwalt habe ich keine anderen Termine. Dann bleibt es beim 15. September.
Patsch. Eingehängt. Was machen? Ich entschied mich für ein Fax an den zuständigen Staatsanwalt. Drei Tage später flatterte mir eine neue Einladung der Polizei auf den Tisch:
15. September 2003, 10 Uhr.
Na, bitte. Es geht doch. Auf das Psychoklima bei der Vernehmung bin ich allerdings schon jetzt gespannt…