NICHT, NIEMALS, NIE
Aus einer Ladung des Landgerichts, eingegangen am 11. August 2003:
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass eine Verlegung des Termins am 25. November 2003 unter keinen Umständen in Betracht kommt. Das Gericht bemüht sich seit April darum, die Sache zu verhandeln. Aus verschiedenen Gründen musste der Termin nunmehr achtmal verlegt werden. Sollte einer der Prozessbevollmächtigten erneut verhindert sein, wird nichts anderes übrig bleiben, als einen anderen Rechtsanwalt in Untervollmacht zu beauftragen.
Aus einem Schreiben des gleichen Gerichts, eingegangen am 30. August 2003:
Der Termin vom 25. November 2003 ist wegen Urlaubs des Berichterstatters aufgehoben worden. Sie brauchen an diesem Tag nicht zu erscheinen. Neuer Termin ergeht von Amts wegen.