FIRMA A., SCHON WIEDER
Die Telefonfirma A. kriegt es nicht auf die Reihe. Den Anschluss bei der Firma T. haben sie am 10. September abgeklemmt, aber seit Wochen kriegen sie kein Freizeichen hin. Die Vorgeschichte steht hier. Jetzt folgt notgedrungen die nächste Stufe auf der Eskalationsleiter:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf unser Schreiben vom 19. September 2003 liegt uns innerhalb der gesetzten Frist keine Reaktion vor.
Unser Mandant hat nochmals bei Ihnen nachgefragt und erfahren, dass ein Datum für die Freischaltung nicht genannt werden kann. Es ist unserem Mandanten nicht zumutbar, wochenlang ohne Telefonanschluss zu sein.
Namens und im Auftrag unseres Mandanten erklären wir deshalb die fristlose Kündigung des Vertrages. Es besteht kein Interesse mehr an Ihrem Telefonanschluss. Wir fordern Sie auf, die für die Geräte gezahlten € 49,90 zu erstatten. Diese Geräte erhalten Sie dann zurück. Den Schaden unseres Mandanten werden wir noch gesondert beziffern.
Wir bitten um eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Weiß zufällig jemand, wie lange man für die Rückkehr zur Firma T. rechnen muss?