SCHLAG INS GESICHT

Durch Saufen zur Freiheit? Jule Lutteroth behauptet in Spiegel online, dass besoffene Straftäter meistens besser wegkommen:

Man kann nur für etwas verurteilt werden, wenn man rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat. Täter, die im Vollrausch ein Verbrechen begehen, werden daher unter Umständen milder bestraft als solche, die bei einer gleichen Tat nüchtern waren. So ist das im Strafgesetzbuch geregelt – auch wenn das für Opfer oder deren Angehörige in vielen Fällen einem Schlag ins Gesicht gleich kommt. (Mehr)

Ganz von der Hand zu weisen ist die Klage der Opfer nicht. Allerdings reicht die Strafobergrenze für Vollrausch (5 Jahre) in 90 % aller Fälle locker aus, um den Täter gerecht zu bestrafen. Ein Problem mit dem Strafrahmen gibt es nur, wenn der nüchterne Täter mehr als 5 Jahre gekriegt hätte. Das ist aber nur bei sehr schweren Delikten der Fall.

In der Regel handelt es sich dann auch um Wiederholungstäter, denen leichter nachgewiesen werden kann, dass sie sich vorsätzlich betrunken haben, um die Tat dann im Rausch zu begehen.

Was ich persönlich nicht verstehe, ist dieses ewige Geschrei nach höheren Strafrahmen. Wenn unsere Gerichte auch nur ansatzweise die Strafmöglichkeiten ausschöpfen würden, die ihnen das Gesetz schon heute gibt, dann würden Beschuldigte (und Verteidiger) bedröppelt aus der Wäsche schauen.

LÄCHERLICH?

LÄCHERLICH?

Zwangsvollstreckung wegen 1 Cent – das klingt lächerlich. Wie diese Geschichte im Express.

Die Sache sieht allerdings anders aus, wenn man selbst betroffen ist.

Ein Prozessgegner muss aufgrund eines Gerichtsbeschlusses unsere Kosten erstatten. EUR 214,00 plus 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz. Die Rechtsschutzversicherung überweist nur EUR 214,00. Ich denke, das ist ein Irrtum und lasse meine Sekretärin anrufen. Sie berichtet folgendes:

Der Sachbearbeiter Herr M. lässt ausrichten, wir sollten uns nicht so anstellen. Die Versicherung habe ihr Geld auch nicht zu verschenken. Wegen dem Kleckerbetrag mache er die Akte nicht noch mal auf.

Ich will das persönlich klären. Doch für mich hat Herr Sachbearbeiter keine Zeit. Ich möge mich schriftlich melden, lässt er ausrichten. Ein Brief für EUR 1,23. Der Mann weiß, wie man Mitmenschen brüskiert.

Okay, er muss ja nicht. Unser Schuldner ist der Prozessgegner. Ich rufe ihn an, erkläre die Lage. Er soll die EUR 1,23 überweisen und sich bei seiner Versicherung wiederholen. Notfalls kann er die Versicherung sogar darauf verklagen. Anscheinend passen Versicherung und Gegner wie Pott und Deckel – der gute Mann legt einfach auf.

Auch meine Geduld ist begrenzt. Ich weiß, wo der nette Herr arbeitet und wo er seine Konto hat. Also stelle ich einen Pfändungs- und Überweisungsantrag bei Gericht. 10 Tage später ist sein Girokonto gesperrt, und der Arbeitgeber bestellt ihn wegen einer Lohnpfändung in die Personalabteilung.

Plötzlich geht alles ganz zügig. Der Mann von der Rechtsschutz ist am Telefon. Er entschuldigt sich für das „bedauerliche Versehen“. Selbstverständlich werde alles gezahlt. Eine Blitzüberweisung sei auf dem Weg. Ich müsse aber die Pfändung unbedingt freigeben, sonst verliere sein Versicherungsnehmer den Job. Seine Stimme flattert unüberhörbar: „Das ist eine japanische Firma, die haben da ganz seltsame Maßstäbe.“ Spricht er auch ein bisschen vom eigenen Arbeitgeber?

Ich kriege dann die EUR 1,23. Und weitere Kosten in Höhe von ca. EUR 75,00.

Lächerlich?

ROBE

Je höher die Temperaturen, desto eher legen auch auch die Richter ihre Roben ab. Heute morgen war das am Landgericht so. Und jeder bemerkt nach der Verhandlung erstaunt, dass der Rechtsstaat keinen Schaden nimmt, wenn „Organe der Rechtspflege“ nicht wie Pinguine verkleidet sind.

Interessant ist übrigens die Situation an den Amtsgerichten: Dort müssen Anwälte in Zivilsachen keine Robe mehr tragen.

Ich gehöre zu den etwa 0,5 Prozent, die das auch praktizieren. Die anderen hängen gewohnheitsmäßig an alten Zöpfen. Oder schöpfen einen Teil ihres Selbstbewusstseins aus einem albernen schwarzen Kittel. So stolz wie mancher Kollege in wehender Robe durchs Gericht stolziert, kann man das nicht ausschließen. More annoying sind nur noch Anwälte, die ihre Roben auf dem Weg zum Gericht fein säuberlich über die Armbeuge hängen.

MONTAGSGEHALT

Sieht so aus, als hätte sich ein Richter tierisch darüber geärgert, wie „intensiv“ Schreibkräfte manchmal mitdenken. Sonst hätte er wohl kaum folgenden Beschluss erlassen, den ich heute auf dem Schreibtisch habe:

Arbeitsgericht D.

Beschluss

In dem Rechtsstreit

des Michael J.

g e g e n

die G. GmbH

wird das Urteil nach erfolgter Anhörung der Parteien wegen Schreibfehlern wie folgt gemäß § 319 ZPO berichtigt:

– Tatbestand, Seite 2, 3. Absatz, Zitat 4 des Arbeitsvertrages zu Ziffer 1:

Statt „13. Montagehalt“ heißt es „13. Monatsgehalt“;

– Tatbestand, Seite 3, 4. Absatz (streitiges Beklagtenvorbringen):

Statt „13. Montagsgehalt“ heißt es jeweils „13. Monatsgehalt“;

– Entscheidungsgründe, Seite 4, 2.Absatz:

Statt „13. Montagsgehaltes“ heißt es „13. Monatsgehaltes“;

– Entscheidungsgründe, Seite 5, 2.Absatz:

Statt „13. Montagsgehalt“ heißt es „13. Monatsgehalt“;

– Entscheidungsgründe, Seite 6, 1.Absatz:

Statt „13. Montagsgehalt“ heißt es „13. Monatsgehalt“;

-Entscheidungsgründe Seite 6, 2.Absatz, Zitat des Arbeitsvertrages:

Statt „13. Montagsgehaltes“ heißt es „13. Gehaltes“,

– Entscheidungsgründe Seite 6, 3.Absatz:

Statt „13. Montagsgehalt“ heißt es „13. Monatsgehalt“.

Bleibt nur eine Frage: selbst getippt?

HITZEFREI?

Hitze am Arbeitsplatz ist kein Grund, die Arbeit zu verweigern. „Bei besonders hohen Temperaturen kann allenfalls die Arbeitsgeschwindigkeit angepasst werden“, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts (BAG) am Dienstag. Klare Vorschriften zu erlaubten Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz gibt es nach Aussagen des Richters nicht.

Berliner Beamte gehen ins Schwimmbad, der Rest setzt den Bummelstreik fort und entspannt sich bei Spiegel online.

CATCH ME IF YOU CAN

Man glaubt es nicht. Aber in gewissen (klein-)kriminellen Kreisen ist der Glaube unausrottbar, dass Handies nicht abgehört werden können. Wer das glaubt, lebt seit mindestens 5 Jahren hinterm Mond.

Darüber hinaus taugen Mobiltelefone längst auch prima als Signalgeber für die Polizei. Die kann auf einfache Art feststellen, wo sich der Verdächtige gerade aufhält – ohne dass dieser überhaupt was merkt. Stichworte: IMSI-Catcher und stille SMS.

Die Methoden dürften auch interessant sein für frustrierte Gläubiger und eifersüchtige Liebhaber.

Wer sich zur Ziel- bzw. Opfergruppe zählt, findet spannende Informationen beim Kollegen Sascha Kremer.

MEINE RECHTE

Zum gestrigen Eintrag Fahrtenbuch wird in den Kommentaren rege diskutiert, ob ein Fahrzeughalter jemanden, der mit seinem Auto gerast ist, „ans Messer liefern“ muss.

Alle bisherigen Diskussionsteilnehmer sind der Auffassung, dass dies eigentlich selbstverständlich ist („ein Mann steht zu seiner Tat“).

Ich sehe es anders:

Unsere Rechtsordnung kennt grundsätzlich keine Verpflichtung, andere zu verraten. Ausnahmen gibt es nur bei sehr schweren Delikten und im Rahmen der Strafvereitelung, diese setzt aber in der Regel ein aktives Tun voraus; Schweigen reicht nicht. Die praktisch wichtigste Ausnahme ist übrigens Unfallflucht, § 142 Strafgesetzbuch. Es ist die einzige Norm, die es unter Strafe stellt, wenn ich abhaue.

Die Nichtverpflichtung zur – ich sage es mal abfällig – Denunziation ist ein Element des liberalen Rechtsstaates, den wir zumindest auf dem Papier noch haben. Die Drohung, dass man ggf. ein Fahrtenbuch führen muss, ist sogar eine direkte Folge aus diesem Prinzip. Ein Fahrtenbuch kann ja nur die Aufklärung künftiger Delikte erleichtern.

Auch bei schweren Strafaten kann es passieren, dass jemand vielleicht den Täter kennt, ihn aber auch als Zeuge nicht offenbaren muss. So haben nahe Verwandte umfassende Schweigerechte, ebenso die zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsgruppen wie Anwälte, Drogenberater und – stimmt wirklich – Hebammen.

Wenn ich also weiß, dass mein Vater jemanden halbtot geprügelt hat, kann ich mich zurücklehnen und die Aussage wegen Verwandtschaft verweigern. Es gibt keine legale Möglichkeit, mich zum Sprechen zu bringen. Schon hieran zeigt sich, wie hoch der Rechtsstaat gerade Zeugnisverweigerungsrechte schätzt. Er nimmt es sogar in Kauf, dass schwerste Delikte nicht aufgeklärt werden.

Ich gebe zu, dass die Sache mit dem geliehenen Auto etwas anders gelagert ist. Mangels Verwandtschaft mit dem Fahrer bin ich als Halter des Pkw oft nur Zeuge und könnte zumindest denjenigen benennen, dem ich das Auto gegeben habe. Aber da hilft eben die Rechtsprechung, die sagt, dass man sich nach 14 Tagen nicht mehr erinnern können muss, wem man das Auto gegeben hat.

Letztlich ist keiner gezwungen, von seinen Rechten Gebrauch zu machen. Wer als Zeuge reden will, kann auf sein Schweigerecht jederzeit verzichten. Und eine „Erinnerungslücke“ musss auch niemand haben.

Ich finde es nur schade, wenn ich jeden Tag erlebe, dass Menschen gar nicht wissen, wie weitgehend ihre Rechte sind, und sie deshalb auf falscher Grundlage eine Entscheidung treffen. Oder wenn diese Menschen sogar falsch über ihre Rechte belehrt werden. Von den (seltenen) Fällen, dass sie getäuscht werden, mal ganz zu schweigen.

TIME GOES BY

„Wir ermitteln seit 1999 gegen verschiedene Beförderungs-Unternehmen wegen Betrugsverdachts“, sagt Oberstaatsanwältin Marion Zippel in Spiegel online.

Dieser Satz – die Geschichte dahinter tut nichts zur Sache – hat mich mal zu einem Blick auf unseren Server inspiriert, in welchen meiner Sachen schon länger ermittelt wird.

Mindestens eine – es geht um Diebstahl und Unterschlagung – stammt aus dem September 1998. Wenn da nicht schnell, sehr schnell was passiert, muss ich nicht mehr viel Arbeit investieren – nach 5 Jahren ist alles verjährt. Nein, Herr Staatsanwalt, ich kann hier keinen Tipp geben, um was es geht. Anwaltsgeheimnis, Sie verstehen…

CHAMÄLEON

CHAMÄLEON

Jens Scholz´Anmerkungen zur Arbeit in unseren tropischen Gefilden animierten mich zu einem schadenfrohen Kommentar: Haha, wir sitzen im superkühlen Altbau.

Kein Vergleich zu dem Anwaltsbüro, in dem ich angefangen habe. Ein usseliger Büroklotz aus den 50-ern, ohne Klimaanlage, mitten an der Hauptverkehrsader im Zentrum. An so einem Tag wie heute bin ich um 10 Uhr zu einem der Partner ins Büro. Da trug er ein hellblaues Hemd. Um 11.45 Uhr musste ich wieder hin. Ich denke, das ist doch kein Typ, der mehrmals am Tag die Hemden wechselt. Es war aber trotzdem dunkelblau – von oben bis unten durchgeschwitzt.

Ich glaube, er hat dann noch bis zum Abend durchgehalten…

MADE MY DAY

Manch Herz wird bei dieser Nachricht höher schlagen: Juristen sterben früher als andere Akademiker. Behauptet zumindest die FAZ unter Berufung auf einen Forscher (via Handakte WebLawG).

Lächerlich?

Ich habe mal im Mitteilungsblättchen der Anwalts-Rentenkasse geblättert. Und folgende Statistik gefunden:

In den letzten Monaten sind 25 Mitglieder verstorben mit einem Durchschnittsalter von 48 Jahren.

Noch 10 Jahre, dann bin ich statistisch gesehen tot. Mein Dank geht an den Kollegen Langenhan von der Handakte:

You really made my day…

FAHRTENBUCH

Ja, so kann´s gehen. Da verleiht man sein Auto mal für ein paar Stunden, und schon kriegt man einen Zeugenfragebogen. „Sehr geehrte Frau Sowieso“ soll dem Ordnungsamt verraten, welcher Herr am 14. Juli 2003 mit ihrem Auto gefahren ist und nicht auf den Starenkasten geachtet hat.

Plötzlich sitzt Frau Sowieso zwischen allen Stühlen. Der Fahrer findet es gar nicht gut, verpfiffen zu werden. Die Bußgeldstelle droht, dass Frau Sowieso ein Fahrtenbuch führen muss, wenn sie nicht mit dem Namen des Verkehrssünders rausrückt.

Kleine Entscheidungshilfe:

Ein Fahrtenbuch darf nicht angeordnet werden, wenn der Halter nicht zeitnah befragt worden ist. Die meisten Urteile gehen davon aus, dass man sich maximal 14 Tage daran erinnern kann, wem man wann sein Auto gegeben hat. Viele Anhörungsbögen kommen später; die anderen mit normaler Post.

Nach meiner Erfahrung liegen Welten zwischen der Androhung eines Fahrtenbuches und der tatsächlichen Verhängung. Die meisten Behörden wären wohl gar nicht in der Lage, den riesigen Verwaltungsaufwand zu bewältigen. Wer nicht zu häufig mit Erinnerungslücken auffällt, dürfte deshalb wenig zu befürchten haben.

FLASH MOB

Irgendwie macht das Internet diese an sich witzige Idee kaputt. Der 1. Düsseldorfer flash mob fand heute sogar unter Polizeischutz statt:

Erster Düsseldorfer Flashmob ist vorbei!

Ja ich komme gerade von dort und ich möchte einige Sachen sagen.

1. Schade das alles vorher Angekündigt wurde in z.B. Zeitung.

2. Schade das nur so wenige Leute da waren (ist aber nicht schlim).

3. Schade das 5 Polizeiwagen da waren. Das war so lächerlich!

4. Lustig war es allemale!

5. Auf zum nächsten!
(Quelle)

Hmm, ich kenne da jemanden, der verdient sein Geld mit Döner-Buden…

Nachtrag: Der Mehrzweckbeutel hat vor Ort das Verhältnis flash mobber : Journalisten : Polizisten ermittelt: 1 : 1 : 1.

FRAU AM STEUER

Am frühen Nachmittag ruft mich eine Bekannte an. Sie hat in der Mittagshitze einen dicken Bums gebaut. „Rechts vor links, im Wohngebiet“, schildert sie. „Der Kerl im Cabrio kam so schnell rausgeschossen, ich konnte einfach nicht mehr bremsen.“

Der Unfallgegner war ungehalten. „Führerschein wohl in der Lotterie gewonnen“, dröhnte er. Und natürlich „Frau am Steuer.“ Das seien noch die harmloseren Beschimpfungen, erzählt meine Mandantin. „Ich war froh, als die Polizei endlich kam.“ Auch bei den Beamten zog der Unfallgegner eine schrille Show ab. „Die waren noch nicht aus ihrem Auto raus, da hat er schon verlangt, dass sie meinen Führerschein kassieren.“

„Viel Schadensersatz kriegen wir aber nicht“, warne ich. „Wenn du ihm die Vorfahrt genommen hast.“ „Die Geschichte ist ja noch nicht zu Ende“, erzählt sie. „Die Beamten schauten sich die Stellung der Wagen genau an. Dann knöpfte sich der eine meinen Unfallgegner vor.“ Mit dem rechts vor links liege er schon grundsätzlich richtig, grinste der Polizist. Dann zeigte er auf ein Schild, dem bislang keiner an der Unfallstelle so richtig Beachtung schenkte:

„Aber das gilt natürlich nicht, wenn man falsch durch eine Einbahnstraße fährt.“

Entschuldigt hat sich der Blödmann übrigens nicht. Stattdessen legte er sich noch so mit den Polizisten an, dass diese jetzt auf jeden Fall eine Anzeige schreiben werden.

HELLO, LENIN

HELLO, LENIN

Kleinere juristische Probleme bleiben auch großen Persönlichkeiten nicht erspart. So musste zum Beispiel Lenin 1910 in Paris gegen einen Autobesitzer klagen, der sein Fahrrad überfahren hatte (zitiert nach H. Weber, Lenin):

Ich kam vom Juvisy, und ein Auto überfuhr mein Fahrrad (ich konnte noch abspringen). Die Leute auf der Straße halfen mir, die Nummer aufzuschreiben und stellten Zeugen. Ich habe den Eigentümer des Autos gefunden (ein Vicomte, der Teufel soll ihn holen) und führe jetzt einen Prozess gegen ihn (über einen Rechtsanwalt). Radfahren würde ich jetzt ohnehin nicht: es ist zu kalt (obwohl der Winter schön ist, herrlich zum Spazierengehen).

Lenin hat den Prozess gewonnen. Ob er seinen Anwalt später mal in den Kreml eingeladen hat, ist nicht überliefert.