Die deutsche Bürokratie ist immer für Überraschungen gut. Negative. Ein Beispiel ist das neue Gesetz mit der Abkürzung JVEG, nach dem Übersetzer bezahlt werden sollen.
Anhänger eines schlanken Staates müssen bei den folgenden Vorschriften ganz tapfer sein:
Die Entschädigung für die Übersetzung eines Textes aus einer Sprache in eine andere Sprache beträgt 1 Euro je Zeile. Ist die Übersetzung erschwert, insbesondere wegen der Verwendung von Fachausdrücken oder wegen schwerer Lesbarkeit des Textes, so kann die Entschädigung bis auf 3 Euro, bei außergewöhnlich schwierigen Texten bis auf 4,30 Euro je Zeile erhöht werden. Für eine oder für mehrere Übersetzungen auf Grund desselben Auftrags beträgt die Entschädigung mindestens 13 Euro.
Als Zeile gilt die Zeile der angefertigten schriftlichen Übersetzung, die durchschnittlich 50 Schriftzeichen enthält. Werden in der angefertigten Übersetzung keine lateinischen Schriftzeichen verwendet, war aber ein Text mit lateinischen Schriftzeichen zu übersetzen, so sind die Zeilen dieses Textes maßgebend. Angefangene Zeilen von mehr als 30 Schriftzeichen gelten als volle Zeilen, angefangene Zeilen von 30 oder weniger Schriftzeichen werden zu vollen Zeilen zusammengezogen.
Wir sehen ihn vor uns, den deutschen Oberjustizinspektor fürs Gerichtskassen- und Übersetzervergütungswesen.
Tag für Tag wühlt er sich aufopferungsvoll durch stapelweise Papier. Ihn interessiert zunächst nicht der Inhalt. Er prüft nur akribisch, ob jede Zeile auch mindestens 50 Zeichen enthält. Sie können ja mal einen Selbstversuch machen und hier im law blog die Anschläge in 3 Zeilen zählen, dann wissen Sie, dieser Job erfordert Konzentration und Augenlicht. Vor allem wenn man angefangene Zeilen von 30 oder weniger Schriftzeichen auch noch mühsam „zusammenziehen“ muss.
Dann kontrolliert der Beamte, ob der Übersetzer auch die Zeilen richtig gezählt hat. Dazu zählt er – wie schon der Übersetzer zuvor – alle Zeilen. Das dauert schon mal 1 Stunde oder auch 2. Aber je länger der Text, desto größer die Chance, dass der Übersetzer bei der Abrechnung geschludert hat. Es sind nur 531 statt der abgerechneten 533 Zeilen? Hurra, der treue Beamte hat heute Vormittag dem Staat 2 Euro gespart.
Nachmittags widmet sich der Beamte übrigens der Frage, ob der Text einfach, schwer oder sogar außergewöhnlich schwierig ist. Da kann man sich richtig reinknien. Auf Kosten des Steuerzahlers macht das sogar richtig doll Spaß. Und wer sich die Frage erlaubt, ob ein simples Stundenhonorar für Übersetzer in ganz Deutschland nicht vielleicht Dutzende Beamtenstellen sparen könnte, der ist ein fieser Spielverderber.
(link via TransBlawG)