SPEICHERPFAD

Die Autoversicherungen sind klamm. Behaupten sie jedenfalls. Deshalb arbeiten sie hart daran, dass Geschädigte nicht an ihr Geld kommen. Oder möglichst spät. Eine Mandantin von mir wurde wochenlang hingehalten. Erst fehlte die Ermittlungsakte. Dann sollte noch ein eigener Gutachter ran. Schließlich sollte sie weitere Fotos einreichen – obwohl mittlerweile 2 Gutachter den Wagen vor der Linse hatten.

Schließlich hatte die Versicherung alles, was sie braucht. Aber dann meldete sie sich einfach nicht mehr. Briefe blieben ohne Antwort. Am Telefon nur Ausflüchte.

So kam ich ins Spiel. Per Fax forderte ich die Versicherung auf, den Schaden auszugleichen. Das war am Donnerstag, 31. Juli, 9.38 Uhr.

Gestern bringt mir meine Mandantin ein Schreiben der Versicherung. Der Brief datiert auf den 30. Juli. Angekommen ist er am 11. August. Darin teilt die Versicherung mit, dass der Ersatzbetrag überwiesen wird.

Das Schreiben ist nur ein weiterer Versuch, Geld zu sparen. Unsere Anwaltsgebühren. „Tja“, säuselte der Sachbearbeiter ins Telefon, „wenn wir die Regulierungszusage vor ihrem Fax rausgeschickt haben, müssen sie sich die Kosten von ihrer Mandantin holen. Wir sind ja nicht verantwortlich für die Schneckenpost.“

Meine Bitte an ihn: „Wenn sie schon Daten fälschen, dann bitte richtig.“ Er brauste auf. „Wollen sie mir was unterstellen?“ Genau, dass er das Schreiben nämlich zurückdatiert hat. „Es wäre schon ganz sinnvoll“, riet ich ihm, „in solchen Fällen den Speicherpfad unten auf dem Briefbogen auszublenden.“ Daraus ergibt sich nämlich, dass er den Brief erst am 1. August geschrieben hat. Um 8.14 Uhr, um genau zu sein.

Das fehlende Geld ist schon auf unserem Konto. Sie können schon schnell – vor allem wenn man mit dem Vorgesetzten droht.

KÖRPERVERLETZUNG 2

KÖRPERVERLETZUNG 2

Willkommen in unserem Strafrechtsseminar. Gestern haben wir gelernt, dass Schuhe, insbesondere Springerstiefel, gefährliche Werkzeuge sein können.

Heute widmen wir uns folgendem Fall:



Ein 26-jähriger Chorsänger muss hinter Gitter, weil er seiner 24 Jahre älteren Geliebten die Nase abgebissen hat.
(RP online)

Einfache Körperverletzung, da machen wir ein Plus.

Gefährliche KV?

Das Gebiss müsste ein gefährliches Werkzeug sein. Tröndle/Fischer, die Standardkommentatoren zum Strafgesetzbuch, klären uns auf:

Rechtsprechung und herrschende Meinung nehmen an, dass Körperteile selbst kein „Werkzeug“ (des Körpers) sein können. Das liegt nach dem Wortsinn nahe; im Grenzbereich, der nicht erst in skurrilen Fallbeispielen (künstliches Gebiss; „Piraten“-Haken als Handprothese) beginnt, ist es gleichwohl zweifelhaft…

Eine andere Möglichkeit wäre „mittels eines hinterlistigen Überfalls“. Der ist aber noch nicht einmal bei einem plötzlichen Angriff von hinten gegeben. Von hinten einem anderen die Nase abbeißen, stößt ohnehin an anatomische Grenzen, so dass wir diese Möglichkeit verneinen können.

Bleibt die schwere Körperverletzung. Hier wäre aber Voraussetzung, dass das Opfer in „erheblicher Weise dauernd entstellt“ worden ist. Das hat das Gericht offensichtlich geprüft und zu Gunsten des Angeklagten – vielleicht auch unter dem Eindruck des liebeskranken Opfers – befunden, dass die kreisrunde Narbe gut verheilt.

Fazit: Beissen kann deutlich günstiger sein als treten. Zu den Gründen fragen Sie Ihren Gesetzgeber.

Danke für die Aufmerksamkeit. Die Seminarbescheinigung erhalten Sie am Ausgang.

EXPER*E

EXPER*E

In einer Verhandlungspause hatte ich gerade die Freude, auf dem Gerichtsflur mit einem bekannten Anwalt für Markenrecht zu sprechen. Da ich von seinem Fachgebiet nix verstehe, lenkte ich das Gespräch auf eine Firma, die gern einen Buchstaben aus dem Alphabet für sich allein haben möchte. Sein Kommentar, gerafft und von juristischem Ballast befreit:

Die werden sich eine blutige Nase holen.

Ich gebe das mal so weiter, weil der Mann offensichtlich ein echter Crack ist. Oder wie kommt man sonst zu einem promovierten Anwalt (!) als persönlichen Assistenten, der einem neben der Aktentasche auch das Handy trägt?

BLABLABLA

Das Gesetz ist eindeutig: Wer im Internet, per Telefon, Fax oder normaler Post bestellt, kann seine Bestellung innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung widerrufen. Ohne Angaben von Gründen. Die Ware muss nicht mangelhaft sein. Es reicht, wenn der Kunde keine Lust mehr hat, zum Beispiel weil er das Produkt woanders billiger gefunden hat.

Versucht das mal bei einem Computerversender. Ein Mandant von mir bekam folgendes Schreiben:

… steht Ihnen ein Widerrufsrecht nicht zu. Der Laptop ist nach Ihren Wünschen gefertigt worden (DVD-Laufwerk, Speichererweiterung etc.). Es handelt sich also um eine Warenanfertigung nach Kundenspezifikation. Für diesen Fall schließt das Gesetz das Widerrufsrecht ausdrücklich aus.

Hiervon sollte man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile ein Grundsatzurteil (hier abrufbar) gefällt. Danach reicht es gerade nicht aus, wenn Standardbauteile auf Wunsch des Kunden eingesetzt bzw. ausgetauscht werden. Im konkreten Fall hielt es der BGH die Rücknahme noch für zumutbar, obwohl der Hersteller angeblich 3 Arbeitsstunden brauchte, um die Komponenten wieder zu trennen. Da dürften die meisten Besteller von „angepasster Massenware“ auf der sicheren Seite sein.

Heute morgen hat mir der Versender geantwortet:

… können wir Ihre Rechtsauffassung nicht teilen. Dennoch sind wir im Interesse einer gütlichen Einigung bereit, den Laptop zurückzunehmen. Wir werden Ihrem Mandanten den Kaufpreis sowie alle Versandkosten sofort nach Eingang des Gerätes erstatten. Eine Rechtspflicht erkennen wir mit dieser Kulanzregelung nicht an.

Mit anderen Worten: Wir versuchen weiter, gutgläubige Kunden an der Nase rumzuführen.

MUNDRAUB

Eine Meldung bringt mich zum Schmunzeln:

Diese Affenhitze – alle lechzen nach Erfrischung! So muss es auch unbekannten Dieben gegangen sein, die in der Nacht zum Sonntag in Nievenheim zuschlugen: Sie klauten der Familie Kollenbroich den kompletten Swimmingpool aus dem Garten. (Die erschütternden Hintergründe)

Stichworte für eine Verteidigungsstrategie: Mundraub, Notstand, Schuldunfähigkeit, der Sommer 2003…

SO NICHT, KOLLEGE KOCH!

SO NICHT, KOLLEGE KOCH!

Mir wird klar, warum einige Sachen, die wie vielversprechende Mandate aussahen, einfach eingeschlafen sind:

Mit einer skandalösen Anweisung schützen hessische Behörden wohlhabende Steuerhinterzieher. Aufmüpfige Beamte werden kaltgestellt. (Hintergründe bei Spiegel online)

Merke: Ein Koch in Wiesbaden erspart den Verteidiger in Düsseldorf.

ABGEHEFTET

Alte Männer mit mechanischen Schreibmaschinen. Eine verhängnisvolle Kombination. Ich zitiere aus einigen Schreiben eines Prozessgegners:

Ich beantrage festzustellen, dass Herr S. bei einem Abschiedsessen ein fürwahr unwürdiges Benehmen an den Tag gelegt hat.

Weiter drängt sich förmlich die Vermutung auf, dass Herr S. ein verdeckter Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sein könnte.

Hiermit bestätige ich mit allem Nachdruck und an Eides statt, dass ich mich trotz meines Alters einer ausgezeichneten Gesundheit erfreue, mit Ausnahme altersbedingter, kleiner Wehwehchen.

Sie, Herr Rechtsanwalt, sind ein kleines Rädchen in diesem Justizskandal. Sie sind Befürworter des Unrechtsurteils, das bewusst und vorsätzlich eine Rechtsbeugung zu Gunsten Ihres Mandanten ist. Wo so dunkle Mächte bei der Rechtsprechung walten, kann es kein gerechtes Urteil geben. Wenn diese dunklen Kräfte in der Lage sind, sogar die Staatsanwaltschaft zu einem manipulierten Bescheid zu beeinflussen, wie leicht würde es Ihnen gelingen, meinen Rechtsanwalt gegen mich einzustellen. Deshalb nehme ich mir erst gar keinen Rechtsanwalt, weil ich die dunklen Kräfte nicht auch noch mit meiner Rente finanzieren will.

Sie hatten es sehr eilig, in den unrechtmäßigen Besitz meines Geldes zu kommen, denn schon einen Tag nach der Gerichtsverhandlung beantragten Sie beim Gericht einen Kostenbeitrag. Und dieses Gericht, dass dieses bewusst und vorsätzlich falsche Urteil gefällt hat, hat Ihnen, den Befürworter dieses Unrechtsurteils, den geforderten Betrag von 266,80 Euro bewilligt. Fürwahr, eine recht gute Zusammenarbeit zwischen Gericht und Rechtsanwalt in diesem skandalösen Justizskandal. Dass Sie sich in Ihrem Schreiben derart verwirrender und z.T. sogar falscher Tatsachen bedienen, ist für einen Rechtsanwalt fürwahr unwürdig.

Das Zivilgericht hat eine einwandfrei bewiesene Fehlentscheidung gefällt. Das ist die Tatsache! Mit dieser Rechtsverwirrung betreibt Rechtsanwalt Vetter weiterhin einen rücksichtslosen Psychoterror gegen mich. Außerdem hat er sich den Geldbetrag aus dem Urteil unrechtmäßig angeeignet. Erschwerend wirkt sich hier aus, dass er sich bei dieser rechtswidrigen Handlung sogar eines Gerichtsvollziehers bediente.

Es gehört schon eine Portion Kaltblütigkeit von einem Rechtsanwalt dazu, der schon im Vorfeld festgestellt hat, dass das Zivilgericht hier einen bewusst und vorsätzlich falschen Gerichtsbeschluss vorbereitet und dann auch noch einen solchen erlässt, von mir noch Geld zu verlangen! Es sieht so aus, als ob Sie sich an dem Skandal bereichern wollten!

Die Tipfhler bitte ich nicht zu beachten, da ich kein Maschinenschreiber vom Beruf bin.

Keine Sorge, Herr P. Wir beachten gar nichts, auch wenn Sie uns mehrmals in der Woche schreiben.

Wir heften nur ab.

AUF SOCKEN

Es gibt eine sehr schöne Rechtsprechung zur gefährlichen Körperverletzung. Danach ist der „beschuhte Fuß“ ein gefährliches Werkzeug, so dass ein Tritt mit demselben 5 Jahre mehr Gefängnis bringen kann als eine einfache Körperverletzung.

Schuhe sind also gefährlich. Springerstiefel sind offensichtlich die Atomwaffen in der Schuhmode. Das bekamen am Wochenende rechte Demonstranten in Köln zu spüren. Die Polizei hat sich dort die Weisheit unserer Gerichte zu eigen gemacht und ebenso originell wie unkonventionell Abrüstung erzwungen. Das berichtet der t-error blog:

Zuerst einmal hat die Polizei nicht nur Dummheiten gemacht, sie haben nämlich die Springerstiefel der Nazis als Waffe eingestuft und sie gezwungen, diese abzugeben oder von der Demonstration ausgeschlossen zu werden. So dass die Hälfte der Nazis auf Socken unterwegs waren.

Fehlte nur noch, dass die Gegendemonstranten mit FlipFlops werfen.

6 x OK

6 x OK

Wir haben vorletzte Woche beim Einwohnermeldeamt einer kleinen Stadt unweit von Köln eine Adressauskunft bestellt. Online. Die angeforderte Auskunft kam nicht. Auf unseren Anruf schaute die Sachbearbeiterin ins System und stellte fest: „Ja, das Programm hängt.“

Offenbar hat sie versucht, das Programm durch mehrmaliges Drücken der „ok“-Taste in Schwung zu bringen. Dabei dürfte unser Auftrag noch aktiv gewesen sein. Denn jedenfalls haben wir die Antwort jetzt 6-fach und sollen dementsprechend auch 6 x 7 Euro Gebühren bezahlen.

Eine erste Rückfrage lässt nichts Gutes ahnen. „Wenn wir 6 Aufträge haben, müssen wir auch das Geld eintreiben“, erklärt der stellvertretende Amtsleiter. „Das wird ja sofort in der Haushaltsstelle verbucht. Gelöscht kriege ich das nie und nimmer.“ Außerdem streitet er ab, dass eine seiner Mitarbeiterinnen den Murks gemacht hat. „Die Leute waren doch extra auf einen Lehrgang für den Computer.“ Nachfragen kann er nicht. Die Dame ist jetzt im Urlaub.

Bis sie wieder da ist, will er der Beamte nicht warten. „Nach 14 Tagen geht die Forderung in die Vollstreckung. Dann pfändet die Stadtkasse ihr Kanzleikonto.“

Ich glaube, wir zahlen – unter Vorbehalt.

INTERPOL

Dieter B. wickelt die spanische Polizei ein, so zumindest Spiegel online:

Dass die Vernehmung so lange dauerte, begründete Bohlen mit den Worten: „Ich kann kein Spanisch, und die Polizisten konnten kein Deutsch. Trotzdem war nach dem Verhör klar, dass ich unschuldig bin.“

Bekanntlich wird hart daran gearbeitet, die Polizeiarbeit in Europa zu vereinheitlichen.

Auf spanischem Niveau?

(credits: Mathias Schindler)

SEHR WITZIG

Why is it that if you give a child an encyclopedia, “lawyer” is always the third thing they look up?

Because the first thing a child looks up is “dog.” The second is “snake.” And under snake, the encyclopedia says “See Lawyer.”

A man walked into a bar with his alligator and asked the bartender, „Do you serve lawyers here?“

„Sure do,“ replied the bartender. „Good,“ said the man. „Give me a beer, and I’ll have a lawyer for my ‚gator.“

What’s the difference between a lawyer and a terrorist? Terrorists have sympathizers.

Noch nicht genug? it & w hat eine Seite mit Anwaltswitzen entdeckt.

NICHT SO GEMEINT

Gesetze formulieren, das muss die Hölle sein. Heute sagt Clement hü, morgen sagt Müntefering hott. Und wenn dann alle auf einem Landgut in der Sonne gesessen haben, muss alles ganz schnell gehen. Da passieren handwerkliche Schnitzer, ist doch logisch.

Gastgewerbe Gedankensplitter hat ein aktuelles Beispiel ausgegraben: die Meldepflicht beim Arbeitsamt. Für befristete Arbeitsverhältnisse schreibt § 37b SGB III folgendes vor:

Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich beim Arbeitsamt arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen.

An sich spricht das Gesetz eine eindeutige Sprache: Ist mein Arbeitsverhältnis befristet, muss ich das dem Arbeitsamt melden, wenn ich von der Befristung erfahre – aber nicht eher als 3 Monate vor dem Ende des Jobs.

Beim Arbeitsamt hat jetzt jemand gemerkt, dass dies vielleicht (?) anders gemeint war. Deshalb hat das Arbeitsamt folgendes verlauten lassen:

Obwohl der Wortlaut des § 37 b Satz 2 SGB III aussagt, dass im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses die Meldung „frühestens“ drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen hat, wird die Vorschrift in der Bundesanstalt für Arbeit dahingehend ausgelegt, dass bei befristeten Arbeitsverhältnissen die Meldung „spätestens“ drei Monate vor dem vereinbarten Ende der Befristung zu erfolgen hat.

Aha, das versteht man in Nürnberg also unter Auslegung. Es zählt nicht, was im Gesetz steht, sondern was man gerne daraus lesen möchte. Notfalls auch das genaue Gegenteil.

Uns Anwälten wirft man gerne vor, dass wir schon kurz nach der Ausbildung den ehernen Grundsatz der Methodenlehre über Bord werfen. Der lautet: Die äußerste Grenze der Auslegung ist der Wortlaut. Das Kompliment kann man jetzt ans Arbeitsamt weiter reichen.

Jedenfalls ist „Gastgewerbe Gedankensplitter“ zuzustimmen. Wer – noch dazu aufgrund missverständlicher Broschüren – eine Sperrzeit aufgebrummt bekommt, sollte sich das nicht gefallen lassen. Fachanwälte für Sozialrecht finden sich hier.