Der law blog hat es erstmals unter die Top 25 bei blogcensus geschafft, punktgleich mit dem ebenfalls aus Düsseldorf stammenden MEHRZWECKBEUTEL. Einige Plätze davor liegt ein Blog mit dem Namen „ÖÐÎÄBlogÐĵü¯“. Somit wollen wir mal nicht übermütig werden.
Archiv für den Monat: August 2003
ANWÄLTE IN NOT
ANWÄLTE IN NOT
Gerissene Gewinnmaximierer unter den Sozialhilfeempfängern erklagen sich vor Gericht immer größeren Luxus, und staatlich finanzierte Anwälte helfen ihnen dabei – so stellt es der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe dar. „Das ist wirklich Quatsch“, sagt der Spandauer Anwalt Joachim Laux dazu. „Sozialhilferecht macht man als Anwalt höchstens aus Not, aber nicht, weil damit Geld zu verdienen ist.“
Wahre Worte im Tagesspiegel.
Mal überlegen. Ich habe in 9 Jahren als Anwalt bisher einen einzigen Sozialhifefall vors Verwaltungsgericht gebracht. Das Gericht ließ sich so lange Zeit, dass mein Mandant in der Zwischenzeit gestorben ist.
(link gefunden bei Handakte WebLawG)
SCHLECHTER VERLIERER
Wenn ich euch einen Tipp geben darf: Lasst euch niemals auf eine Schiedsvereinbarung ein. Dieser Tipp gilt auch für Privatleute. Manchmal versuchen zum Beispiel Bauträger, Schiedsgerichte durchzudrücken.
Es wird zwar viel über die normalen Gerichte geschimpft. Durchaus zu Recht. Aber was Schiedsgerichte teilweise an Lustlosigkeit, Inkompetenz und Ignoranz aufzubieten haben, das geht auf keine Kuhhaut mehr. Wenn man also mal wieder ein Schiedsgericht erlebt hat, freut man sich richtig auf die „lebensfernen“ Volljuristen am Landgericht.
Na ja, ich hab´gut lamentieren. Wahrscheinlich würde ich das Gegenteil erzählen, wenn ich gewonnen hätte…
MITTWOCH
08.45 LH 1016 DUS – MUC
15.00 LH 915 MUC – DUS
Somit nichts Neues vor dem frühen Abend.
MIES, MIESER, RICHTER
MIES, MIESER, RICHTER
Wer sich auch in einer für ihn schwierigen Situation wie Herr Schill sie durchlebt so verhält wie er es getan hat, ist charakterlich nicht geeignet, das Amt eines Hamburger Senators weiterzuführen.
Und wenn er jetzt wieder Richter am Amtsgericht sein will?
HANDY-NEPP
In Handyläden, aber auch bei ebay sind Koppelungsgeschäfte groß in Mode. Die beliebteste Variante: Der Kunde bestellt 2 Handyverträge, kriegt aber nur ein Telefon geliefert. Der Vermittler darf ein Telefon behalten und verspricht, jeden Monat die Grundgebühren zu erstatten. Ein Beispiel findet sich hier.
Meistens klappt alles – bis auf die Erstattung der monatlichen Grundgebühren. Ich habe schon mehrere Mandanten, die vergeblich auf die zugesagten Überweisungen warten. Besuche bei den diversen Büroadressen sind meist vergeblich. Außer einem verblichenen Klingelschild ist niemand anzutreffen.
Vodafone & Co. waschen ihre Hände in Unschuld. Und das sogar aus nachvollziehbarem Grund. O-Ton: Wir verkaufen Kontingente an Großhändler, die wiederum die Verträge nach unten durchreichen. Wir können beim besten Willen nicht kontrollieren, ob jemand eine Gebührenerstattung verspricht. Da die Zusagen nicht von uns stammen, müssen wir sie auch nicht erfüllen.
Wer sich auf solche Schnäppchenverträge einlässt, muss auf jeden Fall genau prüfen, wer ihm die Gebührenerstattung verspricht. Eine Firma wie „storemobil“ ist nichtssagend. Selbst wenn sie im Handelsregister eingetragen sein sollte, muss dort nicht unbedingt was zu holen sein. Besonders aussichtslos wird es, wenn die Firma als Ltd. irgendwo im karibischen Ausland residiert.
Ich würde die Finger davon lassen.
ÜBERALL DAS GLEICHE
ÜBERALL DAS GLEICHE
Aufgrund ihrer guten Führung und der leichtsinnigen Stellungnahme eines gutgläubigen Gerichtspsychologen bin ich gezwungen, sie vorzeitig zu entlassen.
Warren McDudelduck, Richter am Landgericht Entenhausen, zu den Panzerknackern. Walt Disneys Lustiges Taschenbuch 313, S. 135.
TEUFLISCH
Den m.e.p.-Histo-blog habe ich schon öfter mal besucht. Erst jetzt kriege ich mit, dass er auch von einem Anwalt gestaltet wird. Der Kieler Kollege Jan Alexander Strunk führt ein „mediales Ereignis-Protokoll“. Wie es aussieht, findet er jeden Tag ein paar teuflisch gute Informationen.
KILLER RATEN
Ist das ein Serienkiller? Oder nur ein Nerd? Auf der Seite malevole kann man authentische Bilder bewerten – und so manche Überraschung erleben.
Schon „mein“ Professor Hans-Dieter Schwind hat regelmäßig in seiner Kriminologie-Vorlesung Staatsanwälte und Richter neben Häftlinge auf die Bühne gestellt. Die Studenten durften raten, wer die Kriminellen sind. Die Trefferquote war verheerend…
(credits für den link: M-E-X-Blog)
RETURN TO SENDER
Die Deutsche Post AG schickt uns einen Brief zurück:
Einziger Fehler: Meine Sekretärin hatte als Postleitzahl „40376“ getippt.
EDE ONLINE
Ede Zimmermann im Internet? Ganz so melodramatisch ist die Seite ProPK.de nicht. Dahinter verbirgt sich, sperrig wie ein Kübelwagen, das „Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“. Unter der Rubrik Rubrik „Vorbeugung“ erfährt der Leser zum Thema Raub etwa folgendes:
Schauplätze solcher Verbrechen können entlegene, ruhige Orte wie beispielsweise einsame Wege sein, wenig bevölkerte Stadtränder oder das Umfeld von Gaststätten, genauso gut – besonders im Fall eines Handtaschenraubes – aber auch belebte Straßen und Plätze.
Mal ehrlich: Haben Sie das geahnt?
Die banalen, teilweise sogar voreingenommenen Texte (Kontrolle des Haushaltsgeldes als „Gewalt“) sind anscheinend aus älteren Lehrbüchern für angehende Streifenpolizisten geklaubt. Anders ist es ja wohl kaum zu erklären, dass sich die Seite eingehend mit so brisanten Dingen wie dem „Zechanschlussraub“ beschäftigt. Hochinteressant der dortige Verhaltenstipp:
Schöpfen Sie Misstrauen, wenn sich Ihre „Kneipenbekanntschaft“ anbietet, Sie nach Hause bringen zu wollen.
Fazit: Mal wieder Steuergelder erfolgreich versenkt.
(link gefunden beim HaiTechBlog)
NOTFALL
Gestern nachmittag noch ein kleiner Noteinsatz. Ein Mandant von mir, der eine Autowerkstatt betreibt, hat die Gewerbeaufsicht im Betrieb. Ein Nachbar hat sich beschwert, weil er angeblich am Sonntag, dem heiligen Sonntag, in der Halle Licht gesehen hat. Dadurch fühlte er sich in seiner Ruhe gestört. Wie soll man im dritten Stock ausspannen, wenn 50 Meter weiter möglicherweise jemand an einem Auspuff schraubt?
Die Herren von der Gewerbeaufsicht waren eigentlich ganz nett. Dass sofort ein Anwalt kommt, hat sie vielleicht auch vorsichtig gemacht. Jedenfalls konnten wir die Beamten relativ leicht überzeugen, dass mein Mandant im Büro bloß die Umsatzsteuererklärung ausgefüllt und Rechnungen geschrieben hat. Das ist keine gewerbliche Tätigkeit im engeren Sinn und somit auch sonntags nicht verboten.
Der Schmiere an den Händen und dem Blaumann wurde wegen dieser überzeugenden Darlegung keine Bedeutung beigemessen.
Der Mittelstand dankt.
DO IT YOURSELF
Von einer Anwaltshomepage (für einen link fehlt mir der Mut):
Als Einzelanwalt bearbeite ich alle Mandate alleine. Daher nehme ich sämtliche Termine bei Gericht selbst wahr und fertige alle Schriftsätze eigenhändig an. Telefongespräche, Faxmitteilungen, Briefpost und elektronische versandte Nachrichten nehme ich stets persönlich entgegen.
Auch ´ne Art zu sagen, dass man sich keine Sekretärin leisten kann.
ABGEFRÜHSTÜCKT
ABGEFRÜHSTÜCKT
Das Freiburger Max-Planck-Institut für Strafrecht hat sein lange erwartetes Gutachten zur Telefonüberwachung vorgelegt. Direktor Hans-Jörg Albrecht im taz-Interview:
Der Richter soll feststellen, dass die Telefonüberwachung nur als letztes Mittel zum Einsatz kommt. Bei komplexen Verfahren wie im Bereich der organisierten Kriminalität müsste er eigentlich mehrere dicke Aktenordner studieren. Eine solide richterliche Entscheidung würde da mindestens eine Woche benötigen. So viel Zeit hat kein Richter.
Also wird einfach unterschrieben?
Nein, ein Richter prüft den Sachverhalt schon einige Stunden, aber das genügt eben bei weitem nicht.
Einige Stunden? Herr Albrecht, wer hat Ihnen denn diesen Bären aufgebunden?
Sie schildern die tatsächliche Situation im Absatz vorher doch selbst:
Fast jede Abhörmaßnahme, die die Staatsanwaltschaft beantragt, wird auch genehmigt. Die Ablehnungsquote liegt im Promillebereich. Dabei übernimmt eine Stelle die Begründung von der anderen: Die Staatsanwaltschaft wiederholt die Ausführungen der Polizei und der Richter die Ausführungen der Staatsanwaltschaft.
Herr Albrecht, Fakt ist: Das kursorische Lesen und die Verfügung „Abhörbeschluss antragsgemäß erlassen, markierten Text in die Begründung einrücken“ erledigt ein geübter Richter schneller als sein Frühstücksmüsli.
(link gefunden beim Schockwellenreiter)
VORZÜGLICH
VORZÜGLICH
Biker grüßen sich. Anwälte auch. Aber hier wie dort gibt es Feinheiten:
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Der Standardgruß. Absolut neutral.
Mit kollegialer Empfehlung
Beliebt bei Anwälten, die Fliege tragen und Rotwein mögen.
Mit freundlichem kollegialem Gruß
Kernige Variante der Standardformel. Typ Vorstadt-Eiche, gewinnt seine Mandanten auf dem Schützenfest.
Mit kollegialer Hochachtung
Meint das Gegenteil von dem, was er sagt. Entweder arrogant oder Partner in einer Nobelsozietät. Vermutlich beides.
Hochachtungsvoll!
Man sieht sich immer zweimal im Leben.
Manche Kollegen entblößen ihre Befindlichkeit, indem sie im Laufe der Korrespondenz von den „freundlichen kollegialen Grüßen“ zum schnippischen „Hochachtungsvoll“ wechseln und ganz am Ende nur noch mit „Rechtsanwalt“ unterzeichnen. Für mich ist das ein gutes Zeichen, weil es dann in der Sache garantiert zum Besten steht.
Ach ja, dann gibt es hier in Düsseldorf noch einen Anwalt, der mir schon seit 8 Jahren nur „Mit freundlichen Grüßen“ schreibt, so als wolle er mich damit aus der Anwaltsliste radieren.
Aber das ist eine andere Geschichte…