NICHTS GEMERKT?

Ein Baby wird schwer misshandelt. Doch das Gericht spricht seine Eltern frei. Beide haben die Aussage verweigert und das Gericht sah deswegen keine Möglichkeit, den Täter zu ermitteln.

So nicht, hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Sofern ein Elternteil wirklich unbeteiligt gewesen sein sollte, haftet er zumindest aus dem Gesichtspunkt des Unterlassens. Denn Eltern trifft eine sehr strenge Pflicht, Schaden von ihren Kindern abzuwenden.

Das „aktive Wegschauen“ bei Gewalt im Elternhaus dürfte mit diesem Urteil kein Freibrief mehr sein.

Das Urteil im Volltext. Gefunden bei Sascha Kremer von Vertretbar.de, dort auch weitere interessante Anmerkungen.