VOLKSSPORT

Der Pauschalurlaub – mal wieder der reinste Horror?

Ich hatte dieses Jahr schon durchgelegene Matratzen, Kakerlaken in der Dusche, verschimmelte Türen und Zapfhähne, Discolärm und kollektiven Durchfall auf einer Nilkreuzfahrt.

Wer nach verkorksten Urlauswochen Geld sehen will, muss einiges beachten:

– Der Mangel muss sofort beim Reiseleiter gerügt werden. Es genügt nicht, wenn man nur den Hotelier informiert. Darauf bestehen, dass der Reiseleiter die Reklamation schriftlich bestätigt. (Spätestens hier wird dann schon häufig mit Gutscheinen gelockt.)

– Den Missstand möglichst fotografieren oder filmen. Es ist nicht erforderlich, dem Anwalt einige Kakerlaken als Beweisstücke mitzubringen.

– Namen und Adressen von Zeugen notieren. Je mehr, desto besser.

– Spätestens einen Monat nach dem Ende der Reise müssen Mängel und die Ersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter angemeldet werden. Das geht auch per Fax oder mail. Immer um eine Eingangsbestätigung bitten. Die Mängel müssen möglichst genau beschrieben werden (Fotos beifügen). Außerdem ist eine klare Ansage erforderlich, was man will: „Wegen der beschriebenen Mängel verlange ich eine Minderung des Reisepreises um mindestens 30 %.“

– Die Höhe der Minderung ergibt sich aus der Frankfurter Tabelle. Hier läuft es wie bei Tarifverhandlungen: hoch einsteigen, sich in der Mitte treffen.

– Wenn man Rechtsschutz hat, bezahlt die Versicherung nicht nur eine eventuelle Klage, sondern schon die Anmeldung der Mängel durch einen Anwalt. Auf die Selbstbeteiligung achten.