Das interessiert Fahrer von Kleinstwagen:
Wenn zwei Kleinwagen auf einem markierten Parkplatz abgestellt werden, müssen die Fahrer dennoch für beide Autos Parkscheingebühr zahlen. Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte jetzt eine Entscheidung des Amtsgerichts Trier. Anders als bei Parkuhren, wo nur einmal bezahlt werden könne, seien Gebühren am Parkscheinautomaten grundsätzlich je Auto zu entrichten.
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