PERSON

Bevor man wegen kleinerer Beleidigungen zum Gericht laufen darf, muss man in Nordrhein-Westfalen ein Schiedsverfahren absolvieren. Der Inhaber dieses Schiedsamtes hat auf den offiziellen Vordrucken die Wahl, wie er seine Schreiben unterzeichnet:

Schiedsfrau

Schiedsmann

Schiedsperson

Ah, das ist metrosexuell in Behördendeutsch.