HANDY-NEPP

In Handyläden, aber auch bei ebay sind Koppelungsgeschäfte groß in Mode. Die beliebteste Variante: Der Kunde bestellt 2 Handyverträge, kriegt aber nur ein Telefon geliefert. Der Vermittler darf ein Telefon behalten und verspricht, jeden Monat die Grundgebühren zu erstatten. Ein Beispiel findet sich hier.

Meistens klappt alles – bis auf die Erstattung der monatlichen Grundgebühren. Ich habe schon mehrere Mandanten, die vergeblich auf die zugesagten Überweisungen warten. Besuche bei den diversen Büroadressen sind meist vergeblich. Außer einem verblichenen Klingelschild ist niemand anzutreffen.

Vodafone & Co. waschen ihre Hände in Unschuld. Und das sogar aus nachvollziehbarem Grund. O-Ton: Wir verkaufen Kontingente an Großhändler, die wiederum die Verträge nach unten durchreichen. Wir können beim besten Willen nicht kontrollieren, ob jemand eine Gebührenerstattung verspricht. Da die Zusagen nicht von uns stammen, müssen wir sie auch nicht erfüllen.

Wer sich auf solche Schnäppchenverträge einlässt, muss auf jeden Fall genau prüfen, wer ihm die Gebührenerstattung verspricht. Eine Firma wie „storemobil“ ist nichtssagend. Selbst wenn sie im Handelsregister eingetragen sein sollte, muss dort nicht unbedingt was zu holen sein. Besonders aussichtslos wird es, wenn die Firma als Ltd. irgendwo im karibischen Ausland residiert.

Ich würde die Finger davon lassen.