VORZÜGLICH

VORZÜGLICH

Biker grüßen sich. Anwälte auch. Aber hier wie dort gibt es Feinheiten:

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Der Standardgruß. Absolut neutral.

Mit kollegialer Empfehlung

Beliebt bei Anwälten, die Fliege tragen und Rotwein mögen.

Mit freundlichem kollegialem Gruß

Kernige Variante der Standardformel. Typ Vorstadt-Eiche, gewinnt seine Mandanten auf dem Schützenfest.

Mit kollegialer Hochachtung

Meint das Gegenteil von dem, was er sagt. Entweder arrogant oder Partner in einer Nobelsozietät. Vermutlich beides.

Hochachtungsvoll!

Man sieht sich immer zweimal im Leben.

Manche Kollegen entblößen ihre Befindlichkeit, indem sie im Laufe der Korrespondenz von den „freundlichen kollegialen Grüßen“ zum schnippischen „Hochachtungsvoll“ wechseln und ganz am Ende nur noch mit „Rechtsanwalt“ unterzeichnen. Für mich ist das ein gutes Zeichen, weil es dann in der Sache garantiert zum Besten steht.

Ach ja, dann gibt es hier in Düsseldorf noch einen Anwalt, der mir schon seit 8 Jahren nur „Mit freundlichen Grüßen“ schreibt, so als wolle er mich damit aus der Anwaltsliste radieren.

Aber das ist eine andere Geschichte…