ABGEFRÜHSTÜCKT
Das Freiburger Max-Planck-Institut für Strafrecht hat sein lange erwartetes Gutachten zur Telefonüberwachung vorgelegt. Direktor Hans-Jörg Albrecht im taz-Interview:
Der Richter soll feststellen, dass die Telefonüberwachung nur als letztes Mittel zum Einsatz kommt. Bei komplexen Verfahren wie im Bereich der organisierten Kriminalität müsste er eigentlich mehrere dicke Aktenordner studieren. Eine solide richterliche Entscheidung würde da mindestens eine Woche benötigen. So viel Zeit hat kein Richter.
Also wird einfach unterschrieben?
Nein, ein Richter prüft den Sachverhalt schon einige Stunden, aber das genügt eben bei weitem nicht.
Einige Stunden? Herr Albrecht, wer hat Ihnen denn diesen Bären aufgebunden?
Sie schildern die tatsächliche Situation im Absatz vorher doch selbst:
Fast jede Abhörmaßnahme, die die Staatsanwaltschaft beantragt, wird auch genehmigt. Die Ablehnungsquote liegt im Promillebereich. Dabei übernimmt eine Stelle die Begründung von der anderen: Die Staatsanwaltschaft wiederholt die Ausführungen der Polizei und der Richter die Ausführungen der Staatsanwaltschaft.
Herr Albrecht, Fakt ist: Das kursorische Lesen und die Verfügung „Abhörbeschluss antragsgemäß erlassen, markierten Text in die Begründung einrücken“ erledigt ein geübter Richter schneller als sein Frühstücksmüsli.
(link gefunden beim Schockwellenreiter)