SITZ!
Die Benutzung einer Toilette ist zwangsläufig mit Geräuschen verbunden. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Benutzung im Sitzen erfolgt, weil dies leiser ist.
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass es bei den Ruhezeiten eine Ausnahme für Familienfeste gibt. Ein Recht auf eine lautstarke Feier nach 22 Uhr, selbst wenn dies nur einmal im Jahr vorkommt, besteht nicht.
Die BZ hat einige interessante Streitfälle unter Nachbarn zusammengetragen. Abspeichern und bei Gelegenheit den nervigen Nachbarn mailen.