Auf der Seite mit dem schönen Namen pickelfrei.de dokumentiert Wolfgang Smidt, wie er ins Visier der Justiz gerät. Die beschuldigt ihn plötzlich, fürs eigene Kind keinen Unterhalt zu zahlen.
Unser Wolfgang Smidt, der Gute, hat kein Kind und setzt sich auf seine Art und Weise zur Wehr. Die Reaktionen auf seine Schreiben belegen: Humor beeindruckt deutsche Richter und Urkundsbeamte nicht die Bohne. Gegen Herr Smidt ergeht sogar ein Strafbefehl. Wenn er den nicht zahlt, muss er ins Gefängnis.
Von der Art und Weise, wie sich unser Held wehrt, kann ich nur dringend abraten. Gegen deutsche Bescheide helfen nur eindeutige Rechtsmittel, also hier zum Beispiel ein klarer Einspruch. Wolfgang wäre nicht der erste, der verurteilt wird, obwohl er mit der Sache gar nichts zu tun hat. Und das sich anschließende Wiederaufnahmeverfahren wird nie und nimmer ein Zuckerschlecken. Richter tun sich nämlich mitunter sehr schwer damit, a) eigene Fehler zu erkennen und b) diese auch noch rückgängig zu machen.
Deshalb meine klare Ansage: Im Falle einer Verwechslung mit Argumenten und Dokumenten kontern. Und zwar so lange, bis auch der ignoranteste Justizbedienstete merkt, dass die Flinte auf den falschen zeigt.
Aber auch Wolfgang hat gerade noch mal Glück gehabt:
(danke an den Ghettomaster für den link)