Das Bundesverfassungsgericht hat lahmen Ermittlern und Richtern mal wieder einen auf den Deckel gegeben. Ein Kaugummi-Verfahren, in dem sich monate- oder jahrelang nichts tut, verstößt gegen die Grundrechte.
Der Beschuldigte muss deshalb deutlich milder behandelt werden.
Wenn ich Sachen in der Berufung oder Revision übernehme, stelle ich immer wieder fest, dass Anwälte häufig jahrelangen Verfahrensstillstand einfach so hinnehmen. Dabei haben viele Richter mittlerweile Verständnis für diesen Einwand. Sie ärgern sich nämlich auch darüber, dass sie ständig olle Kamellen auf den Tisch bekommen, in denen sich die Zeugen schon wegen des Zeitablaufes nicht mehr richtig erinnern.
(link gefunden bei Handakte WebLawG)