NevA
Orpheus stöhnt:
Mein Unfallgegner hat bei uns eine Rechnung über 4100,- € eingereicht! Dabei hatte der weniger als ich an seinem Auto, liegt es nur daran, dass er Mercedes fährt oder daran, dass er wahrscheinlich den Kfz- Sachverständiger kennt?!
Aber 41oo,- €?! NevA
Da könnte er schon Recht haben. Ein guter Sachverständiger ist was wert. Aber man muss vorsichtig sein. Seit es den Versicherungen schlecht geht, lehnen die immer häufiger Gutachten ab. Als untauglich. Einmal hat eine Versicherung sogar Strafanzeige gegen meinen Mandanten und dessen Gutachter gestellt, wegen Betrugsversuchs. (Anwälte halten die offenbar für technikblind, deshalb haben sie mich verschont.)
Man sollte sich aber von „Gegengutachten“ der Versicherungen nicht zu sehr beeindrucken lassen. Grundsätzlich ist der Geschädigte berechtigt, die Schadenshöhe mit einem Gutachter seiner Wahl zu belegen. Wenn das Gutachten technisch und kalkulatorisch im Rahmen des Vertretbaren liegt, muss die gegnerische Versicherung zahlen.
Mit der eigenen Versicherung über das Gutachten des Gegners diskutieren, bringt meistens nicht viel. Die eigene Versicherung hat Ermessen wie Kaugummi, ob und in welcher Höhe sie den Schaden reguliert. Auch hier gilt: Nur wenn die eigene Versicherung nachweislich völligen Quatsch macht, muss sie die Rabattrückstufung wieder aufheben. Das ist aber sehr schwer nachzuweisen; jedenfalls ist meine Prozessbilanz hier ziemlich mies.
Wenn der geltend gemachte Schaden sowieso jenseits des Betrages liegt, bei dem sich selber zahlen lohnt, würde ich mich gar aufregen. Ist sowieso zu heiß.