HELSINGBORG – HELSINGÖR / Justizdrama in 5 Akten
Der Eifer mancher Verkehrspolizisten ist unbeschreiblich. Ein Beispiel :
1. Akt: Der Bußgeldbescheid
Ihnen wird vorgeworfen, am 09.01.03, um 15.05 Uhr in A 1, Gem. Damlos, km 104,0 Rifa Hamburg als Führer der Sattelzugmaschine mit ? Anhänger … folgende Ordnungswidrigkeit(en) nach § 24 StVG begangen zu haben: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 60 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 82 km /h. … Beweis: Fahrtenschreiberschaublatt … Geldbuße: 50 Euro … Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides erfolgt Eintragung im Verkehrszentralregister. Die Ordnungswidrigkeit wird mit 1 Punkt(en) bewertet.
2. Akt: Erste Einwände des Betroffenen
An den
Kreis Ostholstein
Bußgeldstelle
Sehr geehrte Damen und Herren
der Tatvorwurf gegen meinen Mandanten ist unbegründet. Meinem Mandanten wird vorgeworfen, die außerorts zugelassene Geschwindigkeit von 60km/h um 22 km/h überschritten zu haben. Beweismittel ist eine Tachoscheibe. Es ist nicht nachvollziehbar, wie sich aus der Tachoscheibe eine zuverlässige Zuordnung zum Ort ergeben soll, so dass hieraus eine konkrete Geschwindigkeitsüberschreitung ermittelbar wäre.
Ich beantrage deshalb die Einstellung des Verfahrens.