HITZEFREI?

Hitze am Arbeitsplatz ist kein Grund, die Arbeit zu verweigern. „Bei besonders hohen Temperaturen kann allenfalls die Arbeitsgeschwindigkeit angepasst werden“, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts (BAG) am Dienstag. Klare Vorschriften zu erlaubten Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz gibt es nach Aussagen des Richters nicht.

Berliner Beamte gehen ins Schwimmbad, der Rest setzt den Bummelstreik fort und entspannt sich bei Spiegel online.