BLÖD
Wenn die atrium Aktiengesellschaft für Grundbesitz von Mietern Geld fordert, belehrt sie diese wie folgt:
Zuerst werden wir Ihnen einen kostenpflichtigen Mahnbescheid über das zuständige Amtsgericht zustellen müssen.
Sollte wiederum keine Zahlung erfolgen, wird 14 Tage später das ebenfalls kostenpflichtige Vollstreckungsverfahren (gegebenfalls mit Lohn- und Sachpfändung) eingeleitet.
Liebe atrium AG, gegen einen Mahnbescheid darf auch ein Mieter Widerspruch einlegen. Dann prüft das Gericht erst einmal, ob die Forderung, zum Beispiel eine Betriebskostennachzahlung, überhaupt gerechtfertigt ist. Und vor einem Urteil des Gerichts ist an Vollstreckung überhaupt nicht zu denken.
Das wissen Sie? Sie sind doch nicht blöd?
Ach so, aber manche Ihrer Mieter…