Hallo Mr Law blog,
ich habe hier grad gesehen, dass im privaten Bereich das Eintreiben offener Forderungen durchaus schon
über weblogs erfolgt (Beispiel). Als regelmäßiger Leser des law blog frage ich mich, ob Unternehmen so was auch auf ihrer Firmenwebsite veröffentlichen dürften?
Aber hallo, da hat law-blog-Leser Rainer W. eine interessante (Geschäfts-)Idee. Der Blog als Pranger für säumige Schuldner. Eine tagesaktuelle Liste mit allen Leuten, die einem noch Geld schulden, mit Stand des Verfahrens und der Vollstreckung. Und natürlich dem Vermögensverzeichnis des Offenbarungseides im PDF-Format.
Also eine Art öffentlicher Schufa, am besten mit Kommentarfunktion: „Der hat uns auch betuppt. Spielt den großen Mann, zahlt aber nicht. Auto ist auf die Freundin zugelassen.“
Ich schätze allerdings, das könnte Ärger geben. Es gibt diffizile Paragrafen wie § 824 BGB („Kreditgefährdung“) und § 826 BGB („vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“). Bei Privatleuten wäre auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, bei Firmen außerdem das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu beachten. Auch die Pressegesetze sowie das Urheberrecht sollten gecheckt werden.
Die alles entscheidende Frage dürfte sein, ob man als Gläubiger (oder als Weblog-Betreiber im Auftrag von Gläubigern) ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung nachweisen kann. Wahrscheinlich wird die Bewertung ähnlich ausfallen wie bei der Firma, die renitenten Schuldnern immer Männer in Frack und Melone nachlaufen lassen wollte. Das ist ja auch verboten worden, weil ja eigentlich eine Art Nötigung dahinter steckt.
Durchgehen könnte die Sache vielleicht in witziger, ausreichend anonymisierter Form. Wobei ja nicht ausgeschlossen sein könnte, dass sich die Betroffenen selbst wieder erkennen und schwarz ärgern – und andere ihre Schlüsse ziehen.
Mit dem (offenen) Weblog „Hey, ich krieg´noch Geld von dir!“ könnte man aber sicher Credits in der Blogosphere scheffeln.
Nachtrag 1: Für Schuldner bieten sich dann eher solche Seiten an.
Nachtrag 2: Der Kollege Rainer Langenhan weist auf eine Art privater Schuldnerkartei ein, wo Kunden eines Anwaltsbüros (?) sich wechselseitig über säumige Schuldner informieren können. Gestaltung, Impressum und Datenschutz werfen bei der Seite natürlich etliche Fragen auf. Klar, dass die mailing-Listen der Internetrechtsanwälte schon glühen…