RÜCK! SIE! RAUS!

RÜCK! SIE! RAUS!

Im Internet ist dies jedoch nach deutscher Rechtssprechung plötzlich anders: Wer sich hier für die Internetadresse eines anderen interessiert, weil er die toll findet, neidisch ist, das Registrieren zum rechten Zeitpunkt verpasst hat oder den anderen einfach nur ärgern will und bereit ist, dafür vor Gericht zu ziehen – eine Bereitschaft, die dem Deutschen nicht erst seit dem „Maschendrahtzaun“ im Blut zu liegen scheint -, der hat statistisch gesehen sehr gute Chancen, die Adresse dem jetzigen Besitzer untersagen zu können.

Wolf-Dieter Roth schildert in der Telepolis den juristischen Kleinkrieg um Domains und e-mail-Adressen. Bemerkenswert, wie verbissen ein Anwalt in eigener Sache bis vor den Bundesgerichtshof geht, obwohl er derzeit noch nicht mal eine Homepage zu haben scheint.

(Danke an Joerg für den Tipp in den Kommentaren.)