PARKEN FÜR FORTGESCHRITTENE

PARKEN FÜR FORTGESCHRITTENE

An der Lützowstraße in Düsseldorf gilt Anwohner-Parken. Von 7 bis 17 Uhr. Sonst darf man sein Auto 2 Stunden abstellen. Aber nur mit Parkscheibe. Wir Anwälte gelten nicht als Anwohner, so dass wir Tag für Tag mit der Parkscheibe tricksen müssen.

Gestern abend wollte ich das Auto am Büro stehen lassen, weil ich gleich um die Ecke wohne. Als ich die Parkscheibe auf 7.30 Uhr einstellte, um morgens gleich 2 Stunden Ruhe zu haben, fauchte mich eine Nachbarin an. Die Parkscheibe abends vordrehen, das sei ja wohl unverschämt. Ihr Mann suche jeden Abend vergeblich einen Parkplatz. Meinen Hinweis, dass zwischen 17 und 6 Uhr absolut frei geparkt werden darf, konterte sie nicht ungeschickt: „Wenn sie die Parkscheibe nicht vordrehen würden, hätten sie morgens direkt ein Knöllchen. Und dann würden sie abends wegfahren.“

Gerade habe ich mal geprüft, ob die Frau mir überhaupt was kann. Fehlanzeige, Frau Nachbarin! Wenn die Parkscheibe nur für eine bestimmte Tageszeit Pflicht ist, darf man die Parkscheibe vordrehen, wenn man vor Beginn der Parkzeit ankommt. Auch hier gilt überdies die allgemeine Regel, dass man die Parkscheibe immer auf die nächste halbe Stunde weiterdrehen darf (Jagusch / Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 13 StVO Randnummer 12).