HEUTIGES THEMA: SEX
Da es im law blog selten um Sex geht, freue ich mich, heute mal eine Ausnahme machen zu können.
Meiner Mandantin war an jenem Discoabend erst nach Tanzen. Als sie den niedlichen David kennen lernte, erinnerte sie sich spontan an einen Nebenraum zur Damentoilette, der meistens unverschlossen ist. Da jeder die Geschichte mit Boris und der Besenkammer denkt, spare ich mir die Details. Hergang und Ergebnis sind identisch.
Sophie ist mittlerweile 2 Jahre alt und meine Mandantin hat schon oft versucht, David auf der Handynummer zu erreichen, die er auf einem Bierdeckel notiert hat. Das Problem ist nur, die Rufnummer auf dem Zettel hat 6 Stellen. Wahrscheinlich war David noch in Trance und hat die 7. Ziffer vergessen. Welche Zahl er allerdings vergessen hat, ließe sich, wenn überhaupt, nur mit ein paar Millionen Telefonanrufen klären.
Obwohl meine Mandantin auch immer wieder zur Disco gegangen ist, David tauchte dort nicht mehr auf. Niemand kennt ihn und soweit meine Mandantin nach wenigen Worten und einigen Geräuschen schließen konnte, die sie von ihm gehört hat, ist es gut möglich, dass David aus Schweden oder Finnland stammt. Jedenfalls, so sagt sie, erinnerte sie sein Englisch an Benny und Björn von Abba. Aber David, sagt sie dann immer, sah deutlich besser aus.
So ein folgenreicher Quickie ist natürlich unvorstellbar für eine Dame vom Amt. Konsequent verweigert sie meiner Mandantin den monatlichen Unterhaltsvorschuss, der jeder Mutter zusteht, wenn der Vater des Kindes nicht zahlt:
?Die Schilderung der Antragstellerin ist lebensfern. Sie will offensichtlich die Identität des Vaters verschleiern.?
Wie gut, dass es auch junge Richter gibt, sogar am Verwaltungsgericht. Der liest das Gesetz so, wie ich es auch verstehe. Die Mutter muss alles angeben, was sie über den Vater weiß. Aber sie ist nicht verpflichtet, sich vor sexuellen Aktivitäten den Personalausweis ihres Partners zu kopieren.
Die Sache sieht also gut aus. Mal sehen, wie das Urteil ausfällt.
Don´t try this at home.