GRUND GENUG

Ein Düsseldorfer Sportstudio bestätigt meinem Mandanten die Kündigung. Der Besitzer scheint etwas traurig über den Entschluss. Handschriftlich hat er dem Formschreiben folgendes hinzugefügt:

P.S: Ihre Vertrachsende 31.10.1003 dieses mal Welsche Grund Haben Sie denn?

Der Inhaber ist übrigens Deutscher. Mit der Hygiene im Studio nimmt er es ähnlich genau wie mit der Rechtschreibung. Sagt mein Mandant.

Dann hat er sicher Grund genug.