Die Kindermörder von Eschweiler finden keine Verteidiger. Ein Bonner Anwalt ist sogar wieder abgesprungen.
Ein Strafverteidiger aus Eschweiler: „Hier will das Mandat niemand haben.“ Es sei eine zu „ekelhafte Geschichte, für die niemand Verständnis“ habe (aus dem Express).
Merkwürdiges Berufsverständnis. Seit wann muss ich als Strafverteidiger „Verständnis“ für Taten meiner Mandanten haben? Wenn man schon ablehnt, dann sollte man wenigstens die Wahrheit sagen: dass man sich seinen Ruf nicht ruinieren will. Und keinen Bock auf eingeworfene Scheiben und zerschlissene Autoreifen hat.
Na ja, jemanden wird es treffen. Bei Verbrechen darf das Gericht nicht ohne Verteidiger verhandeln. Wenn sich kein „Freiwilliger“ findet, wählt ihn der Vorsitzende Richter aus und bestellt ihn zum Pflichtverteidiger. Absagen kann der Anwalt dann nur mit gewichtigen Gründen. Die Gründe, die hier eine Rolle zu spielen scheinen, gehören nicht dazu.